Der Mechatroniker für Kältetechnik bzw. der Kälteanlagenbauer besitzt aufgrund seiner Ausbildung die Qualifikationsvoraussetzungen für eine Elektrofachkraft. Dieser Hinweis vom Bundesinnungsverband des Kälteanlagenbauerhandwerks (BIV) erfolgt aufgrund der häufigen Nachfrage aus der Branche und...
Ein Mechatroniker für Kältetechnik bzw. der Kälteanlagenbauer besitzt aufgrund seiner Ausbildung die Qualifikationsvoraussetzungen für eine Elektrofachkraft. Dieser Hinweis vom BIV erfolgt aufgrund der häufigen Nachfrage aus der Branche und beruht auf der Verbändevereinbarung vom November 2011 zwischen dem ZVEH und dem BIV.
Praxis Dämmung von Kältemittelleitungen
Frage Können Sie mir Tipps zur Dämmung von Kältemittelleitungen geben? In welchen Bereichen ist die Dämmung sinnvoll oder kann sie sogar kontraproduktiv sein? Gibt es Vorschriften für die Dämmung?
Antwort Dämmen von Kältemittelleitungen ist grundsätzlich...
06.10.2011 Am 14. September 2011 wurde der erste Ausweis für eine „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten in der Kälte- und Klimatechnik“ in Anwesenheit von Geschäftsführer Manfred Seikel und Schulleiter Dietmar Schittenhelm an Björn Wobito übergeben. Firmeninhaber Daniel Landmann war...
Am 14. September 2011 wurde der erste Ausweis für eine Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten in der Kälte- und Klimatechnik in Anwesenheit von Geschäftsführer Manfred Seikel und Schulleiter Dietmar Schittenhelm an Björn Wobito übergeben. Firmeninhaber Daniel Landmann war ebenfalls bei der Übergabe anwesend, da der Arbeitgeber mit seiner Unterschrift den Mitarbeiter zur Elektrofachkraft ernennt.
Mit dem von der Landesinnung Hessen-Thüringen Kälte-Klima-Technik ausgestellten Ausweis im Scheckkartenformat haben die Mitarbeiter jederzeit die Möglichkeit, sich beim Kunden als Elektrofachkraft ausweisen zu können.
Die Rubrik entsteht in Zusammenarbeit mit der Technologie-Transfer-Stelle der Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik in Maintal/Niedersachswerfen. Weitere Auskünfte erhalten Sie unter Telefon (0 61 09) 69 54 25E-Mail tts [at] bfs-kaelte-klima.de (tts[at]bfs-kaelte-klima[dot]de)
Die Landesinnung Hessen-Thüringen Kälte-Klima-Technik hat federführend die Vergabe der Elektrofachkraft an Mechatroniker für Kältetechnik und Kälteanlagenbauer geklärt. Nach der Berufsgenossenschaftlichen Unfallverhütungsvorschrift BGV A3 gilt als Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnissen der einschlägigen Bestimmungen die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann.