Springe auf Hauptinhalt Springe auf Hauptmenü Springe auf SiteSearch

Das sollten Sie wissen

    Erwärmung von Druckgasflaschen durch Sonneneinstrahlung

    ArbeitsSicherheit

    Frage Muss ich während dem Arbeiten mit einer Druckgasflasche im Freien für einen Sonnenschutz sorgen oder ist das nicht notwendig?

    Antwort Gemäß TRG 280 (Technische Regeln Druckgase Betreiben von Druckgasbehältern) sind Gasflaschen vor Erwärmung zu schützen, dagegen ist ein Schutz vor Sonneneinstrahlung nicht notwendig. Die genaue Formulierung in der TRG 280 lautet: „Druckgasbehälter müssen so betrieben werden, dass keine gefährliche Erwärmung auftreten kann; die Entfernung zu Heizkörpern soll mindestens 0,5 m betragen. Eines Schutzes gegen Sonneneinstrahlung bedarf es nicht.“ Der Begriff „Betreiben“ im Sinne der TRG 280 umfasst auch das Lagern, Befördern, sowie das Bereitstellen und Entleeren.

    Eine gefährliche Erwärmung eines Druckgasbehälters (Druckgasflasche) muss vermieden werden. So sagt beispielsweise die TRG 310 für Flaschen aus Stahl unter Ziffer 3.3 „Thermische Beanspruchungen“, dass als höchste Betriebstemperatur 50 Grad Celcius gelten. Da ein Sonnenschutz ausdrücklich nicht gefordert wird, ist davon auszugehen, dass durch Sonneneinstrahlung keine gefährliche Erwärmung eintritt. Auch Gashersteller und -lieferanten sehen einen Schutz vor Sonneneinstrahlung als nicht erforderlich an; siehe hierzu beispielsweise die Information „Sicherheitshinweise Handhabung von Druckgasflaschen“ des Industriegaseverbands

    http://www.industriegase­verband.de

    Dagegen schreibt die DIN EN 378 Teil 4 Anhang C.3 für das Lagern von Druckgasflaschen vor: Kältemittelbehälter sollten an einem

    • besonders dafür vorgesehenen, kühlen Ort
    • ohne Feuergefahr,
    • ohne direkte Sonneneinstrahlung und
    • ohne direkte Heizquelle

    gelagert werden. Im Freien gelagerte Behälter sollten witterungsbeständig und gegen Sonneneinstrahlung geschützt sein.

    Fazit: Für die Verwendung von Druckgasflaschen im Freien zum Löten oder Befüllen von Anlagen wird kein Schutz gegen Sonneneinstrahlung gefordert. Es ist trotzdem empfehlenswert, die Flaschen zu beschatten, da im Sommer durch die Sonneneinstrahlung sehr hohe Temperaturen auftreten können, die zu einem überhöhten Druck innerhalb der Flasche führen.

    Montageposition von Verdampfern im Kühlraum

    Montage

    Frage In einem konkreten Fall wäre es aus Platzgründen günstig, den Verdampfer neben der Kühlzellentür zu montieren. Kann ich mich über den Grundsatz hinwegsetzen, dass der Verdampfer immer möglichst weit entfernt von der Tür angebracht wird?

    Antwort Sie müssen sich nicht an die Regel halten, vorausgesetzt Sie beachten die Randbedingungen. Die Verdampfer­position im Kühl- oder Tiefkühlraum ist in erster Linie unter dem Aspekt der luft­seitigen Beaufschlagung des Raumes und des Kühlgutes zu wählen. Dabei ist die Lagereinrichtung (Regale, Gitterboxen, Kisten o. ä., die Stapelhöhen, Fahrwege, Wurfweite des Verdampfers etc.) zu berücksichtigen. Eine Minimierung der Leitungs­längen insbesondere im Kühlraum ist anzustreben.

    Der Lastanteil durch Luftwechsel ist unabhängig von der Verdampferposition, wenn ein Türkontaktschalter eingesetzt wird, da der Ventilator des Verdampfers bei geöffneter Tür (Begehung/Kühlgutwechsel) ausgeschaltet wird. Die Steuerung von Ventilator, Flüssigkeitsmagnetventil und ggf. Verdichter muss differenziert betrachtet werden:

    1. Mehrverdampferanlagen mit normaler Begehung (Lagerräume)

    Hier wird das Flüssigkeitsmagnetventil geschlossen und der Ventilator ausgeschaltet.

    2. Einverdampferanlagen mit normaler Begehung (Lagerräume)

    Das Flüssigkeitsmagnetventil wird beim Öffnen der Tür geschlossen, der Ventilator ausgeschaltet und der Verdichter über einen Niederdruckschalter abgeschaltet (Abpumpschaltung). Sobald die Tür geschlossen wird, öffnet sich das Flüssigkeitsmagnetventil und der Ventilator schaltet sich ein. Kurze Türöffnungszeiten führen u. U. nicht zur Abschaltung des Verdichters durch den Niederdruckschalter.

    3. Einverdampferanlagen mit intensiver Begehung (bspw. Restaurations- und Küchenbereich)

    In diesen Anlagen kann die Steuerung, wie unter 2. beschrieben, u. U. zum Takten des Verdichters führen. Um dies zu verhindern, ist es sinnvoll eine Wiedereinschaltverzögerung für den Verdichter vorzusehen. Muss damit gerechnet werden, dass es durch die intensive Begehung und die Wiedereinschaltverzögerung des Verdichters zu mangelnder Kälteversorgung für den Kühlraum kommt, so ist der Verdampfer nicht in Türnähe zu installieren. In diesem Fall kann der Türkontaktschalter entfallen. Die ggf. erforderlichen Abtauzyklen sind der intensiven Begehung anzupassen.

    Kann ein Türkontaktschalter eingesetzt werden, resultieren daraus zwei wesentliche Vorteile:

    a) Bei Montage des Verdampfers in Türnähe wird verhindert, dass der Verdampfer Außen-/Umgebungsluft direkt ansaugen kann. Damit wird eine zusätzliche energetische Belastung der Anlage und ein zusätzliches Bereifen/Vereisen vermieden.

    b) Der Betreiber wird die Türöffnungszeiträume reduzieren, da er bei stehendem Verdampferventilator sofort erkennt: Es wird nicht gekühlt, wenn die Tür geöffnet ist (psychologischer Effekt)!

    Fazit: Durch den Einsatz eines Türkontaktschalters ergeben sich:

    I. (Fast) freie Wahl der Verdampferposition.

    II. Erkennbare Betriebskosteneinsparungen, durch reduzierte Luftwechselraten und geringe Abtauzeiten.

    Elektrofachkraft

    aus- & Fortbildung

    Frage In der Mai-Ausgabe der KK wurde über die Anerkennung von Kälteanlagenbauern und Mechatronikern für Kältetechnik als Elektrofachkraft berichtet. Dazu noch drei Fragen: 1. Wie ist die Situation, wenn wie in vielen kleinen Betrieben üblich der Unternehmer selbst praktisch tätig ist? Kann sich der Unternehmer auch selbst zur Elektrofachkraft ernennen? 2. Muss die Elektrofachkraft immer den Unterweisungsnachweis mitführen, um sich als solche auszuweisen? 3. Gibt es eigentlich Vorschriften für eine Fortbildung der Elektrofachkraft?

    Antwort Zu 1: Nach der „Berufsgenossenschaftlichen Unfallverhütungsvorschrift BGV A3“ gilt als „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten“, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnissen der einschlägigen Bestimmungen die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann. Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel nur von einer Elek­trofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft den elektrotechnischen Regeln entsprechend errichtet, geändert und instand gehalten werden. Die Entscheidung über den Einsatz einer Person als Elektrofachkraft liegt beim Unternehmer. Ist der Unternehmer selbst praktisch tätig bzw. handelt es sich um einen „Einmann-Betrieb“, so kann der Unternehmer sich selbst als „Elektrofachkraft“ benennen, wenn die persönlichen Voraussetzungen voliegen.

    Zu 2: Eine Pflicht zum Mitführen des Unterweisungsnachweises gibt es nicht. Sollte aber ein Betreiber den Nachweis eines Monteurs über die Elektrofachkraft verlangen, ist es von Vorteil, wenn er diesen vorlegen kann. Die Landesinnung Hessen-Thüringen Kälte-Klima-Technik bietet die Austellung eines Ausweises im Scheckkartenformat an. Mit einer solchen Scheckkarte kann sich der Mitarbeiter beim Kunden als Elektrofachkraft ausweisen. Der Ausweis kann bei der Geschäftsstelle der Innung gegen eine Gebühr von 50 Euro beantragt werden.

    http://www.lik-hessen-thueringen.de

    Zu 3: Da die Elektrofachkraft als eine „befähigte Person“ gilt, ist es erforderlich ihr Wissen immer auf dem aktuellen Stand zu halten. Der Unternehmer ist für eine regelmäßige Unterweisung, die zu dokumentieren ist, verantwortlich. Diese Unterweisungen können z. B. auch durch die Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik erfolgen. Entsprechende Kurse werden demnächst angeboten. Der Unternehmer kann die Unterweisung aber auch im Betrieb durch fachliches Personal durchführen lassen. Die BGV A1 regelt im § 4 die Unterweisung der Versicherten über Sicherheit und Gesundheitsschutz. Diese Unterweisung wird einmal jährlich gefordert. Außerdem ist nach BGV A3 zu beachten: Elektrofachkraft ist, wer aufgrund

    • seiner fachlichen Ausbildung,
    • seiner Kenntnisse und Erfahrungen sowie
    • seiner Kenntnis der einschlägigen Normen

    die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann. Dabei gelten für den Begriff „einschlägige Normen“ immer Normen auf dem aktuellen Stand der Technik.

    Online-Archiv

    Im Internet sind unter https://www.diekaelte.de/

    alle Themen der letzten Jahre gesammelt.

    Die Technologie-Transfer-Stelle wird gefördert mit Mitteln vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie sowie vom Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).

    Jetzt weiterlesen und profitieren.

    + KK E-Paper-Ausgabe – jeden Monat neu
    + Kostenfreien Zugang zu unserem Online-Archiv
    + Fokus KK: Sonderhefte (PDF)
    + Webinare und Veranstaltungen mit Rabatten
    uvm.

    Premium Mitgliedschaft

    2 Monate kostenlos testen