Ein Mechatroniker für Kältetechnik bzw. der Kälteanlagenbauer besitzt aufgrund seiner Ausbildung die Qualifikationsvoraussetzungen für eine Elektrofachkraft. Dieser Hinweis vom BIV erfolgt aufgrund der häufigen Nachfrage aus der Branche und beruht auf der Verbändevereinbarung vom November 2011 zwischen dem ZVEH und dem BIV.