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Das sollten Sie wissen

    Mechatroniker¹ für Kältetechnik und Kälteanlagenbauer als Elektrofachkraft

    Vorschriften

    Frage Bei unseren Kunden (Betreiber von Kälte- und Klimaanlagen) stellt sich immer wieder die Frage, ob die Mitarbeiter meiner Firma allesamt ausgebildete Kälteanlagenbauergesellen bzw. Mechatroniker für Kältetechnik die elektrotechnischen Arbeiten gemäß BGV A3 durchführen dürfen. Gibt es dazu eine eindeutige Aussage?

    Antwort Diese Problematik ist seit Jahren bekannt. Nach der Berufsgenossenschaftlichen Unfallverhütungsvorschrift BGV A3 gilt als Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnisse der einschlägigen Bestimmungen die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann.

    Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel nur von einer Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft den elektrotechnischen Regeln entsprechend errichtet, geändert und instand gehalten werden. Die Entscheidung über den Einsatz einer Person als Elektrofachkraft liegt beim Unternehmer.

    Um diese Entscheidung für Unternehmen der Kälte-Klima-Branche zu erleichtern, hat die Landesinnung Hessen-Thüringen Kälte-Klima-Technik Ende 2010 zu einem Gespräch mit Vertretern des ZVEH (Zentralverband der Deutschen Elek­trohandwerke), BIBB (Bundesinstitut für Berufsbildung), BG ETEM (Berufsgenossenschaft Energie, Textil, Elektro, Medien­erzeugnisse) und BIV (Bundesinnungsverband des Deutschen Kälteanlagenbauerhandwerks) nach Maintal eingeladen. Vorab wurden in einer Studie der Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik in Maintal Fertigkeiten und Kenntnisse, die während der Berufsausbildung zum Mechatroniker für Kältetechnik bzw. Kälteanlagenbauer auf dem Gebiet der Elektrotechnik vermittelt werden, zusammengestellt. Als Ergebnis zeigte sich, dass die Ausbildung zum Mechatroniker für Kältetechnik insgesamt 1 680 Stunden und die Ausbildung zum Kälteanlagenbauer insgesamt 1 476 Stunden an elektrotechnischen Inhalten umfasst, die auch in der praktischen und theoretischen Gesellenprüfung abgeprüft werden.

    Man ist sich daher auch nach den gemeinsamen Gesprächen mit ZVEH, BIBB, BG ETEM und BIV einig darüber, dass die Unternehmer der Kälte-Klima-Branche ihre Mitarbeiter, sofern sie gelernte Mechatroniker für Kältetechnik oder Kälteanlagenbauer sind, mit einem Unterweisungsnachweis als Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten gemäß Durchführungsanweisung zur BGV A3 benennen dürfen.

    Ein Formblatt zu dieser Durchführungsanweisung kann von der Internetseite der Landesinnung Hessen-Thüringen Kälte-Klima-Technik http://www.lik-hessenthueringen.de heruntergeladen werden.

    1 Bei den Berufsbezeichnungen wurden zu besseren Lesbarkeit nur die männlichen Formen angegeben. Selbstverständlich sind hier aber auch die Kälteanlagenbauerinnen und Mechatronikerinnen für Kältetechnik gemeint.

    Kennzeichnung von Anlagen mit H-FCKW als Kältemittel

    Verordnungen

    Frage Es wurde mehrfach berichtet, dass R 22-Anlagen, die mit aufgearbeitetem oder zurückgewonnenem Kältemittel befüllt werden, mit einer besonderen Kennzeichnung versehen werden müssen. Wie sieht diese Kennzeichnung genau aus?

    Antwort  Die Kennzeichnung wird in Artikel 11 der Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen gefordert.

    Dort ist geregelt, dass Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen mit einer besonderen Kennzeichnung zu versehen sind, sobald zu deren Instandhaltung oder Wartung aufgearbeitete oder zurückgewonnene teilhalogenierte Fluorchlorkohlenwasserstoffe (z.B. R 22) eingesetzt werden. Die Kennzeichnung besteht aus der Art des Stoffes (Name des Kältemittels) und der enthaltenen Füllmenge.

    Außerdem sind die gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 festgelegten Kennzeichnungselemente für als die Ozonschicht schädigend eingestufte Stoffe und Gemische anzugeben, die wie folgt aussehen:


    Leckageerkennung und neues Kältemittel

    April, April

    Frage In der letzten Ausgabe der KK berichteten wir über neue Methoden zum Erkennen von Leckagen an Kälte- und Klimaanlagen und über ein neues Kältemittel mit begrenzter Haltbarkeit im Kältemittelkreislauf.

    Antwort Da es sich bei der letzten Ausgabe der KK um die April-Ausgabe handelte, sollte man bei den Beiträgen aus der Rubrik „Fragen aus der Praxis“ besonders misstrauisch sein. Wir haben uns auch in diesem Jahr wieder erlaubt, ein wenig zu flunkern. Leider ist es nicht möglich, die konventionelle Lecksuche an Kälteanlagen durch einen Zusatz von Duftstoffen zu ersetzten. Auch wenn der Gedanke an Pfefferminz- und Orangenblütenduft statt piepsender Lecksuch­geräte verlockend erscheinen mag, ist die menschliche Nase doch nicht sensibel genug, um bereits kleine Leckagen zu entdecken.

    Auch das Kältemittel mit begrenzter Haltbarkeit im Kältemittelkreislauf war frei erfunden. Ein Kältemittel, das die Leckagen von selbst verstopft, ist natürlich zu schön, um wahr zu sein. Zwar haben die neu entwickelten HFO-Kältemittel erfreulicherweise eine relativ kurze atmosphärische Lebensdauer. Im Kältemittelkreislauf dagegen unter Ausschluss von Luft und Sonnenlicht sind auch diese Kältemittel über lange Zeit stabil. Hoffentlich konnten Sie ein wenig mit uns schmunzeln. Wir haben uns jedenfalls über die Reaktionen der Leser sehr gefreut.

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