Mit mehreren Innungen konnten regional mittlerweile vereinfachte Verfahren zur Betriebszertifizierung nach § 6 ChemKlimaschutzV mit den zuständigen Landesbehörden (Bezirksregierung, LMU, o. a.; die aktuelle Liste wurde an die Mitgliedsinnungen verteilt) abgesprochen werden.
27.03.2009 Die SBZ, Schwesterzeitschrift der KK im Gentner Verlag, meldete am 26.3. auf ihrem Online-Portal, geschulte Fachbetriebe des SHK-Handwerks könnten auch ohne zusätzlichen Lehrgang Arbeiten an kältemittelführenden Anlagen durchführen. Der ZVSHK sehe sich in dieser Auffassung durch die...
Die SBZ, Schwesterzeitschrift der KK im Gentner Verlag, meldete gestern auf ihrem Online-Portal, geschulte Fachbetriebe des SHK-Handwerks könnten auch ohne zusätzlichen Lehrgang Arbeiten an kältemittelführenden Anlagen durchführen. Der ZVSHK sehe sich in dieser Auffassung durch die Studie des Heinz-Piest-Instituts (HPI) zur Anwendung der Sachkunderegelungen nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung bestätigt. Die meisten Handlungsfelder seien in der Ausbildung des Anlagenmechanikers SHK bereits abgedeckt.
Wie der BIV mitteilt, hat das Heinz-Piest-Institut für Handwerkstechnik (HPI) an der Leibniz Universität Hannover eine Studie zur Anwendung der Sachkunderegelungen nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung erstellt. In dieser Studie wird vom HPI klargestellt, dass nur der Kälteanlagenbauer/Mechatroniker für Kältetechnik aufgrund seiner Ausbildung die Sachkunde nach ChemKlimaschutzV (§5) nachgewiesen hat. Bei allen anderen Ausbildungsberufen ist eine Prüfung erforderlich. Dabei sieht das HPI einen Lehrgang von mindestens 240 Stunden vor.
29.01.2009 Seit Inkrafttreten der Chemikalien-Klimaschutz-Verordnung (ChemKlimaschutzV) am 1.8.2008 dürfen Installation, Wartung und Instandhaltung an ortsfesten Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen mit fluorierten Treibhausgasen nur noch durch Personal ausgeführt werden, das ein Zertifikat...
Auf der Homepage der Landesinnung Hessen Kälte-Klima-Technik ist im Download-Bereich nicht nur ein Informationsblatt zur Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaSchutzV) zu finden, sondern auch gleich ein Antrag auf Zertifizierung von Personal nach besagter Verordnung.
https://www.landesinnung...
Die „Verordnung zum Schutz des Klimas vor Veränderungen durch den Eintrag bestimmter fluorierter Treibhausgase“ kurz Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) vom 2. Juli 2008 wurde vom Deutschen Bundestag beschlossen und vom Bundesrat bestätigt. Sie ist im Bundesgesetzblatt Teil I, Nr. 27 vom 7. Juli 2008 veröffentlicht. Damit werden von der Bundesregierung die EU-Verordnungen Nr. 842/2006 „F-Gase-Verordnung“ und die Folgeverordnung Nr. 303/2008 „Festlegung der Mindestanforderungen für die Zertifizierung von Unternehmen und Personal“ in nationales Recht umgesetzt. Hans-Jürgen Ullrich und Klaus Arns
Am 8. August 2008 erhalten die jungen Gesellen der Landesinnung Hessen Kälte-Klima-Technik anlässlich ihrer Freisprechungsfeier in der Bundesfachschule in Maintal nicht nur ihren Gesellenbrief, sondern zusätzlich eine Urkunde, die dann auch gleich formal die Sachkunde Kategorie I nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung bzw. nach Verordnung (EG) 303/2008 und Verordnung (EG) 842/2006 bescheinigt.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit hat am 15. Oktober 2007 kurzfristig den „Entwurf einer Verordnung zum Schutz des Klimas vor bestimmten fluorierten Treibhausgasen (ChemKlimaschutzV)“ vorgelegt. Das zwölfseitige Papier, samt zehn Seiten Begründung, gilt ergänzend...