Ein möglicher Weg besteht darin, dass die Innung eine Positivliste der nach §1 HWO Vollhandwerk Kälteanlagenbauerhandwerk eingetragenen Mitgliedsbetriebe der zuständigen Behörde übermittelt und die Behörde diese Betriebe so ohne weitere Prüfung eintragen kann.
In Einzelfällen wurde noch eine Selbstverpflichtungserklärung zur vorhandenen Fachbetriebsausstattung gefordert. Auch dies stellt für qualifizierte Vollhandwerkbetriebe kein Problem dar. Unterlagen zur Erläuterung der Vorgehensweise bei der zuständigen Behörde können beim BIV angefordert werden.
www.biv-kaelte.de
In Einzelfällen wurde noch eine Selbstverpflichtungserklärung zur vorhandenen Fachbetriebsausstattung gefordert. Auch dies stellt für qualifizierte Vollhandwerkbetriebe kein Problem dar. Unterlagen zur Erläuterung der Vorgehensweise bei der zuständigen Behörde können beim BIV angefordert werden.
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