29.01.2009 Seit Inkrafttreten der Chemikalien-Klimaschutz-Verordnung (ChemKlimaschutzV) am 1.8.2008 dürfen Installation, Wartung und Instandhaltung an ortsfesten Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen mit fluorierten Treibhausgasen nur noch durch Personal ausgeführt werden, das ein Zertifikat der entsprechenden Kategorie besitzt. Das IKET bietet in Kooperation mit dem FGK dazu Seminare und Prüfungen der Sachkunde gemäß ChemKlimaschutzV an.https://www.fgk.de/
Chemikalien-Klimaschutz-Verordnung