Frage Wir haben die Rohrleitung einer Kälteanlage vor Ort installiert und müssen diese nun einer Dichtheitsprüfung unterziehen. Meine Frage wäre nun, ob die ganze Anlage zu kontrollieren ist oder ob es ausreicht, nur die Rohrleitungsverbindungen zu prüfen? Können Sie uns dazu eine Antwort geben?
Antwort Die DIN EN 378-2 fordert, dass die Kälteanlage vor der Inbetriebnahme einer Dichtheitsprüfung unterzogen wurde. Im Kapitel 6.3.3 „Dichtheitsprüfung“ wird folgendes dazu gefordert:
Die Anlage muss entweder als Gesamtanlage oder in Teilen nach diesem Abschnitt einer Dichtheitsprüfung unterzogen werden. Die Prüfung muss entweder vor Verlassen des Werks, falls es sich um eine werkseitig montierte Anlage handelt, oder am Aufstellungsort, falls die Anlage vor Ort zusammengebaut oder befüllt wird, durchgeführt werden, gegebenenfalls in Stufen, je nach Fertigstellung der Anlage.
Ein weiterer Zusatz regelt die „Vor-Ort-Prüfungen“: Alle am Aufstellungsort hergestellten Abschnitte der Kälteanlage müssen auf Dichtheit geprüft werden, bevor die Anlage mit Kältemittel befüllt wird. Das Verfahren und die Annahmekriterien der Vor-Ort-Prüfungen müssen den Anforderungen nach 6.3.3.3 a) und 6.3.3.3 b) entsprechen. Elemente, die bereits einer Dichtheitsprüfung unterzogen wurden und sicher von der Vor-Ort-Prüfung isoliert werden können, brauchen nicht erneut geprüft werden.
Auch in der DGUV-Regel 100-500 Kap. 2.35 gibt es unter dem Punkt 3.13.1 folgenden Hinweis: Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Kälteanlagen und Kühleinrichtungen vor ihrer ersten Inbetriebnahme durch einen Sachkundigen einer Dichtheitsprüfung unterzogen und auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden und das Ergebnis dieser Prüfungen vom Sachkundigen bescheinigt wird. Die Bescheinigung ist aufzubewahren.
Wird die Dichtheitsprüfung von betriebsfertigen Anlagen beim Hersteller durchgeführt, ist diese am Aufstellungsort nicht erforderlich.
Fazit: Sind Anlagenabschnitte schon im Herstellerwerk geprüft und dieses wurde auch dokumentiert, muss eine separate Dichtheitsprüfung am Aufstellungsort nicht mehr durchgeführt werden, sondern nur an den Abschnitten die vom Hersteller nicht geprüft wurden.
Es empfiehlt sich aber eine Gesamtprüfung (Dichtheitsprüfung) der Anlage vorort durchzuführen, da es auf dem Transportweg immer zu Transportschäden kommen kann. Solche Beschädigungen sollten vor Inbetriebnahme festgestellt werden.