Durch das Wachstumschancengesetz, wurde die Einführung einer obligatorischen E-Rechnung für inländische B 2 B-Umsätze (Umsätze zwischen Unternehmen) ab dem 1. Januar 2025 beschlossen.
Unter einer E-Rechnung versteht der Gesetzgeber eine Rechnung, welche die europäische Norm EN 16931 erfüllt, wie beispielsweise die in der Praxis verwendeten Formate ZUGFeRD 2.x und XRechnung.
Ab dem 1. Januar 2025 soll der Vorrang der Papierrechnung entfallen und alle Unternehmen müssen den Empfang, die Verarbeitung und die revisionssichere Archivierung der E-Rechnung sicherstellen. Jedes Unternehmen darf ab Beginn des nächsten Jahres E-Rechnungen ausstellen, aber angesichts des zu erwartenden hohen Umsetzungsaufwandes für die Unternehmen, hat der Gesetzgeber für Rechnungsaussteller Übergangsregelungen für die Jahre 2025 bis 2027 vorgesehen.