Der aktuelle Entwurf der Energieeinsparverordnung (EnEV) lag schon seit Herbst 2000 vor. Jetzt ist sie ein zur Handlung zwingendes Gesetz. Neu, im Vergleich zur Wärmeschutzverordnung 95 ist u. a., daß nicht mehr ein Jahres-Heizwärmebedarf, sondern ein Primärenergiebedarf des Gebäudes vorgegeben wird. Dabei bleibt noch die notwendige Kälteversorgung unberücksichtigt. Im vorliegenden Beitrag geht es nicht um eine Bewertung oder Kritik der EnEV, sondern es soll versucht werden, die Auswirkungen der EnEV auf die Einbindung von Split- und Multisplit-Klimasystemen zu untersuchen.
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