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Das sollten Sie wissen

    Prüfprotokoll nach DIN 8901

    Recht

    Frage Unser Kunde fordert bei der Abnahme einer Kälteanlage ein Prüfprotokoll nach DIN 8901. Was muss in einem solchen Protokoll bescheinigt werden und wer darf es unterschreiben?

    Antwort Die DIN 8901 Kälteanlagen und Wärmepumpen Sicherheitstechnische und umweltrelevante Anforderungen und Prüfungen (Dezember 2002) beschäftigt sich mit dem Gewässerschutz.

    Die Norm findet Anwendung für Kälteanlagen und Wärmepumpen, die bis zu 100kg wassergefährdende Stoffe (der Wassergefährdungsklasse 1 bzw. Ammoniak) je Kältemittelkreislauf enthalten. Ausgenommen sind mobile Anlagen und stationäre Anlagen mit weniger als 1,5 kg Kältemittel.

    Neben einigen anderen Anforderungen wird der Gewässerschutz vor allem durch eine typgeprüfte Sicherheitseinrichtung, die die Anlage im Leckagefall abschaltet (z.B. durch eine nach DIN EN 12263 typgeprüfte Sicherheitsschalteinrichtung für fallenden Druck mit manuellem Reset), erfüllt. Weitere Anforderungen sind, dass nur biologisch abbaubare Öle (nicht wassergefährdend oder höchstens WGK 1¹) erlaubt sind und die verwendeten Werkstoffe den thermischen, chemischen und mechanischen Beanspruchungen genügen und gegenüber Betriebs- und Hilfsstoffen sowie Erdreich beständig sein müssen.

    Die Einhaltung der Anforderungen ist vor Inbetriebnahme durch einen Kälteanlagenbauermeister oder eine Person mit nachweislich gleichwertiger oder höherer Qualifikation zu prüfen. Durch sie ist auch die Prüfbescheinigung zu unterschreiben. Die Vorlage für die Prüfbescheinigung ist im Anhang der Norm DIN 8901 zu finden, sie kann aber auch aus der Formular-CD KForm ausgedruckt werden.

    1 bezogen auf Frischware

    Sachkunde für Arbeiten mit vorgefüllten Leitungen

    Recht

    Frage Von einigen Herstellern werden Klimaanlagen mit vorgefüllten Leitungen und Schnellverbindern angeboten. Ist es nach dem aktuellen Stand der Gesetzgebung noch erlaubt, dass diese Geräte von Laien installiert werden? Gilt bei dieser Art von Anlagen nicht auch die Pflicht zur Zertifizierung von Personen?

    Antwort Seit 4. Juli 2008 dürfen laut F-Gase-Verordnung und EG-Verordnung 303/2008 folgende Arbeiten nur noch von Personen durchgeführt werden, die ein Sachkunde-Zertifikat der entsprechenden Kategorie besitzen: Installation, Wartung und Instandhaltung, Dichtheitskontrolle und Rückgewinnung an ortsfesten Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen mit fluorierten Treibhausgasen.

    Bei der Inbetriebnahme von Anlagen mit vorgefüllter Kältemittelleitung dürfte es sich um eine Installation handeln, die unter die Zertifizierungspflicht fällt.

    Auch das Umweltbundesamt hat in seiner Pressemeldung vom April 2008 festgestellt: Der beliebte Selbsteinbau von Klimageräten mit fluorierten Treibhausgasen aus dem Baumarkt durch Laien ist damit nicht mehr zulässig. Weitere Infos gibt es auf der Internetseite des Umweltbundesamtes unter Presse am 10.04.2008.

    Links

    http://www.bundesumweltamt.de

    Prüfung nach der Reparatur eines Lecks

    Recht

    Frage In Artikel 3 (2) der F-Gase-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 842/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates) ist zu lesen, dass Anwendungen nach der Reparatur eines Lecks innerhalb eines Monats auf Dichtheit geprüft werden müssen, um sicherzustellen, dass die Reparatur erfolgreich war. Wie ist das zu verstehen?

    Antwort Dieser Satz ist so zu verstehen, dass die Dichtheit spätestens einen Monat nach der Reparatur des Lecks überprüft werden muss. Der Kälteanlagenbauer wird bei seinen Kunden sicher keine Begeisterung wecken, wenn er nach vier Wochen nochmals die Dichtheit kontrollieren will, zumal dies in den meisten Fällen zu unverhältnismäßig hohen Kosten führen würde.

    Normalerweise ist es ausreichend, wenn die Dichtheitskontrolle unmittelbar nach der Abdichtung eines Lecks durchgeführt wird. Dies ist ohnehin bereits gängige Praxis in den Kälteanlagenbauer-Fachbetrieben und erfordert somit keinen zusätzlichen Aufwand.

    Steuerbonus für Handwerkerleistungen

    Recht

    Frage Gibt es Anreize, mit denen ich auch private Kunden veranlassen kann, für die Installation einer Klimaanlage die Dienste meines Kälteanlagenbauerfachbetriebes in Anspruch zu nehmen?

    Antwort Das beste Argument für einen Kälte-Klima-Fachbetrieb ist natürlich die fachliche und handwerkliche Kompetenz. Nach den obigen Ausführungen dürfen Klimaanlagen mit fluorierten Treibhausgasen ohnehin nur noch von zertifiziertem, sachkundigem Personal installiert werden.

    Ein anderer Anreiz für private Haushalte könnte aber der Steuerbonus für Handwerkerleistungen sein. Den gibt es zwar schon seit dem Jahr 2006, aber der begünstigte Betrag wurde zum 1.1.2009 verdoppelt. Mieter, Wohnungseigentümer und Eigentümergemeinschaften können 20% von maximal 6000 Euro (also 1200 Euro) jährlich für Renovierung, Erhaltung und Modernisierung im privaten Haushalt steuerlich geltend machen. Begünstigte Handwerkerleistungen sind alle handwerklichen Tätigkeiten für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsarbeiten. Dazu zählen natürlich auch Einbau, Installation, Reparatur und Wartung einer Klimaanlage. Folgendes ist zu beachten:

    • Arbeitskosten und Fahrtkosten sind begünstigt. Der Anteil der Arbeitskosten muss in der Rechnung gesondert ausgewiesen werden.
    • Materialkosten sind nicht begünstigt.
    • Die Aufwendungen für Handwerkerleistungen werden durch die Rechnung des Handwerkers nachgewiesen.
    • Die Bezahlung der Rechnung wird beispielsweise durch einen Überweisungsbeleg nachgewiesen. Barzahlungen sind nicht begünstigt.
    • Die Handwerkerrechnungen werden im Rahmen der jährlichen Einkommenssteuererklärung eingereicht.

    Zur Information Ihrer Kunden können Sie den Informationsflyer Steuerbonus für Handwerkerleistungen auf der Internetseite des ZDH unter der Rubrik Publikationen bestellen.

    Links

    https://www.zdh.de/

    Online-Archiv

    Im Internet sind unter https://www.diekaelte.de/

    alle Themen der letzten Jahre gesammelt.

    Die Technologie-Transfer-Stelle wird gefördert mit Mitteln vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie sowie vom Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).