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Arbeitsrecht

Arbeiten im europäischen ­Ausland

Frage Innerhalb der europäischen Union gilt der Grundsatz der Freizügigkeit, also dass jeder Unionsbürger grundsätzlich das Recht hat, sich in der Europäischen Union frei zu bewegen und sich wirtschaftlich zu betätigen. Gibt es trotzdem Besonderheiten zu beachten, wenn unsere Firma Monteure ins benachbarte Ausland (z. B. Österreich) schickt?

Antwort Grundsätzlich ist es richtig, dass man innerhalb der europäischen Union arbeiten darf. Trotzdem sollten die erforderlichen Formalitäten nicht unterschätzt werden. Insbesondere ist zu beachten, dass auf Dienstreisen ins EU-Ausland sowie nach Norwegen, Island, Liechtenstein oder die Schweiz eine A1-Bescheinigung mitgeführt werden muss. Ein Versäumnis kann inzwischen teuer werden. Dies gilt ganz besonders für Dienstreisen nach Österreich.

Personen, die im europäischen Ausland arbeiten, müssten normalerweise in die Sozialversicherungssysteme des anderen Landes einzahlen. Um eine Doppelbelastung zu vermeiden, bestätigt die A 1-Bescheinigung, dass für die Zeit der Beschäftigung im Ausland bereits Beiträge im Heimatland gezahlt werden. Offiziell gilt die Regelung für Angestellte und Selbstständige bereits seit Mai 2010.

Seit Kurzem werden im Zusammenhang mit A 1 und weiteren Regelungen Bußgelder verhängt, die mehrere Tausend Euro kosten können. Im Prinzip reicht schon die Grenzüberschreitung, d. h. theoretisch kann schon das Tanken in Österreich für Geschäftsreisende zum Problem werden. Mehr kontrolliert wird jedoch in Messen, Seminaren oder in den Betrieben selbst. Auch in Hotels und an Flughäfen werde verstärkt nach der Bescheinigung gefragt.

Arbeitgeber von gesetzlich Versicherten können die Bescheinigung elektronisch bei der Krankenkasse des Angestellten beantragen. Bei Privatversicherten ist die Deutsche Rentenversicherung zuständig. In Deutschland gibt es die Vorschrift, dass die Kassen den Antrag binnen drei Arbeitstagen bearbeitet haben müssen. Sollte die Bescheinigung nicht rechtzeitig eintreffen, kann es vielleicht helfen, eine Kopie des Antrages mitzuführen.

Tatsächlich sorgt nicht nur die A 1-Bescheinigung für bürokratische Probleme bei beruflichen Tätigkeiten im Ausland. Daneben gibt es beispielsweise in Frankreich, Spanien und Österreich noch Melde- und Registrierungspflichten, die von Land zu Land unterschiedlich sind. Hierzu sollte man sich vorab über die Regelungen des Reiselandes informieren.

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