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Das sollten Sie wissen …

    Normen

    Reinheit von Kältemitteln

    Frage Es wird häufig erwähnt, dass die Kältemittelqualität der DIN 8960 entsprechen muss. Welche Anforderungen sind eigentlich in dieser Norm definiert?

    Antwort Die DIN 8960 ist eine natio-nale Norm, die Anforderungen an halogenierte Kältemittel, an Kohlenwasser-stoff-Kältemittel und an Ammoniak definiert. Das Kältemittel Kohlenstoffdioxid wurde in der Norm nicht berücksichtigt, da es zum Zeitpunkt des Inkrafttretens im Jahr 1998 keine wesentliche Rolle spielte.

    Für alle Kältemittel werden Grenzwerte für den Siedeverlauf, die Verunreinigungen in der Dampfphase mit Luft und anderen nicht kondensierbaren Gasen, den Wassergehalt, die Neutralisationszahl sowie den Gehalt an hochsiedenden Rückständen und Feststoffpartikeln festgelegt. Für Kohlenwasserstoffe gibt es zusätzlich Grenzwerte für verschiedene organische Stoffe, wie z. B. Butadien, Hexan und Benzol sowie für Schwefel. Daneben wird in der Norm auch das jeweilige Prüfverfahren angegeben

    Ein weiteres wichtiges Kriterium für die Qualität von Kältemittelgemischen ist die Genauigkeit der Gemischzusammensetzung. Diese ist in Anhang E der DIN EN 378  Teil 1 nachzulesen. In der Kältemitteltabelle werden in der Spalte Zusammensetzung Grenzabmaße“ die maximal erlaubten Abweichungen von der Soll-Zusammensetzung der Gemische genannt. Die gestatteten Toleranzen liegen hier je nach Kältemittel zwischen 0 und 2 Prozent.

    Anlagenbetrieb

    Winterregelung für Kälteanlagen

    Frage Ein befreundeter Kälteanlagenbauer erwähnte in einer Diskussion, dass er den Auftrag erhalten habe, bei einer luftgekühlten Kälteanlage eine Winterregelung“ (des Verflüssigers) vorzusehen, damit die Ware nicht austrocknet. Den genauen Zusammenhang konnten wir uns nicht erklären.

    Antwort Es ist immer relativ schwer solche Fragen zu beantworten, ohne die Anlage im Detail zu kennen. Vermutlich wird es sich jedoch um das folgende Problemfeld handeln:

    Sinkt die Kondensationstemperatur (bei fallender Lufttemperatur) stark ab, dann steigt die Verdichterkälteleistung an. Durch das Zusammenspiel aus Verdichter und Verdampfer wird nun auch die Verdampferkälteleistung ansteigen, was einen neuen Betriebspunkt mit tieferer Verdampfungstemperatur bedeutet (größeres  t am Verdampfer). Beispielsweise unverpacktes Obst oder Gemüse müssen aber bei relativ hoher Luftfeuchtigkeit gelagert werden, damit es nicht zur Austrocknung kommt, d. h. die Verdampfungstemperatur darf nicht zu stark abfallen – der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass sich auch die Anlagenlaufzeit verändert. Der beschriebenen Problematik kann man tatsächlich z. B. mit einer Begrenzung der Kondensationstemperatur nach unten entgegenwirken. In vielen Fällen geht es bei der Winterregelung“ um die treibende Druckdifferenz an dem Drosselorgan, aber auch die Austrocknung der Ware kann ein Grund sein, warum die Kondensationstemperatur nicht beliebig weit absinken darf.

    Auf weitere Möglichkeiten zur Sicherstellung der Luftfeuchtigkeit im Kühlraum soll hier nicht näher eingegangen werden. So wird zum Beispiel durch einen leistungsgeregelten Verdichter (Drehzahlstellung o. ä.) eine wesentlich effizientere Betriebsweise der Kälteanlage erreicht.

    Betriebssicherheit

    Belüftung von Fahrzeugen

    Frage Wir haben ein neues Servicefahrzeug angeschafft und möchten eine Belüftung, die der Gefahrgutverordnung Straße entspricht, einbauen lassen. Wir befördern neben den üblichen Kältemitteln auch brennbare Gase, wie Acetylen und Propan. Wie muss die Belüftung im Einzelnen aussehen?

    Antwort Eine Definition der ausreichenden Belüftung bei Fahrzeugen ergibt sich aus der DGUV Information 210-001 (bisher: BGI / GUV-I 590) Sichere Beförderung von Flüssiggasflaschen und Druckgaspackungen mit Fahrzeugen auf der Straße“. Diese Information soll insbesondere kleine Betrieben, die Gasflaschen in geringen Stückzahlen transportieren, dabei unterstützen, die für die Beförderung von Flüssiggasflaschen besonders relevanten Bestimmungen aus dem umfangreichen Gefahrgut-Transport-Recht sicher und schnell anzuwenden.

    Die DGUV-Information  210-001 gibt unter Punkt  7.3.1 folgende Hinweise für eine ausreichende Be- und Entlüftung: Bei der Beförderung von Flüssiggasflaschen ist die Bildung einer explosionsfähigen Atmosphäre im Fahrzeug zu verhindern. Die einzig möglichen wirksamen Maßnahmen zur Vermeidung der Bildung einer explosionsfähigen Atmosphäre im Inneren von Kraftfahrzeugen sind die Verhinderung des Austretens von Flüssiggas in den Fahrzeugraum und die ausreichende Be- und Entlüftung. Mit nicht ausreichend belüfteten Fahrzeugen ereignen sich immer wieder Unfälle mit schweren Personenschäden durch die Bildung und Zündung explosionsfähiger Atmosphäre. In Fahrzeugen befinden sich durch die Bauart bedingt Zündquellen. Eine im Fahrzeuginnenraum vorhandene explosionsfähige Atmosphäre kann z. B. durch das Auslösen eines Türkontaktschalters gezündet werden. Die Versandstücke sind daher vorzugsweise in belüftete oder offene Fahrzeuge zu verladen.

    In der GGVSEB wird aufgrund der oben aufgezeigten Gefährdung für Gase der Klasse  2 auf die Vorgaben des DVS-Merkblattes  0211 verwiesen:

    Offene Fahrzeuge

    Bei der Beförderung mit offenen Fahrzeugen (Pritsche) ist immer eine ausreichende Lüftung gewährleistet.

    Gedeckte Fahrzeuge

    Werden Flüssiggasflaschen oder andere Versandstücke mit Flüssiggas in gedeckten Fahrzeugen (z. B. geschlossene Bauart, Kastenwagen) befördert, kann ausreichende Lüftung durch mindestens zwei Lüftungsöffnungen von mindestens je 100 cm2 freier Querschnitt, von denen eine in Bodennähe, die andere in Deckennähe angeordnet sein muss, hergestellt werden. Im Betrieb ist darauf zu achten, dass die Lüftungsöffnungen frei und funktionsfähig sind.

    Pkw

    Pkw sind insbesondere aus ladungs- und lüftungstechnischen Gründen grundsätzlich nicht für die Beförderung von Flüssiggasflaschen geeignet. Bei der Beförderung in Pkw-Kombis kann ausreichende Belüftung vorliegen, wenn

    diese Fahrzeuge bereits durch ihre Bauart mit ausreichenden Lüftungsöffnungen ausgestattet sind,

    das Lüftungsgebläse auf Außenluftzufuhr und höchste Stufe eingeschaltet ist.

    Die Beförderung in Pkw-Kombi darf nur ausnahmsweise und kurzzeitig erfolgen.

    Da die Lüftungsmaßnahmen nur im Fahrbetrieb wirksam sind, dürfen sich Flüssiggasflaschen nur während der Fahrt im Fahrzeug befinden. Die Flaschen dürfen erst unmittelbar vor Fahrtantritt in das Fahrzeug verladen werden. Unmittelbar nach der Beförderung sind die Flaschen zu entladen.

    Beispiele für einige wichtige Grenzwerte

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