... die Brüsseler EU-kratie! Am 16. Dezember fand der lange ersehnte 4. Trialog zur Revision der F-Gase-Verordnung statt und wurde in Form einer politischen Einigung abgeschlossen. Die wichtigsten Eckpunkte: Ab 2020 Verbot von Kältemitteln mit GWP über 2500 in neuen stationären Anlagen (mit Ausnahme von Anwendungen unter 50 °C), ab 2025 Verbot von Kältemitteln mit GWP über 750 in Split-Klimageräten unter 3 kg Füllmenge und ab 2022 Verbot von Kältemitteln mit GWP über 150 in großen Verbundanlagen für die Gewerbekälte (über 40 kW), außer im Primärkreislauf von Kaskaden, wo ein Limit von GWP 1500 gelten soll. Das viel diskutierte Vorbefüllungsverbot wurde aufgehoben und die Phase-down-Schritte der Kommission, die eine Reduzierung der HFKWs um 79 Prozent bis 2030 vorsehen, wurden übernommen.
Der 4. Trialog war die letzte Chance für die drei Institutionen EU-Kommission, EU-Rat der Mitgliedsstaaten und den Umweltausschuss des EU-Parlaments noch vor Ende des Jahres unter der Präsidentschaft Litauens eine politische Einigung zu erzielen. Die Institutionen standen unter Druck, denn im Fall eines Scheiterns der Verhandlungen hätte sich die Revision der F-Gase-Verordnung noch ein bis zwei Jahre hinziehen können. Zankapfel war vor allem der sogenannte Annex III des Verordnungsentwurfs, in dem es um HFKW-Verbote geht.
Während das Parlament im vergangenen Juni mit extrem ehrgeizigen Vorstellungen in Gestalt eines HFKW-Verbots in allen stationären Kälte- und Klimaanwendungen in die Verhandlungen gezogen war, hatten die Mitgliedsstaaten den Entwurf der Kommission in den meisten Punkten übernommen und sich auf Verbote in Kühlschränken und kleinen, hermetisch versiegelten Anlagen beschränkt. Mit der am 16. Dezember erzielten politischen Einigung ist die Revision der F-Gase-VO natürlich noch nicht durch. Dazu bedarf es einer Plenarabstimmung des EU-Parlaments, die für das Frühjahr 2014 erwartet wird. Anschließend muss der Rat der Mitgliedsstaaten seinen Segen geben. Ein bisschen Bürokratie haben wir also noch vor uns! Wenn alles glattgeht, könnte die neue F-Gase-Verordnung im Januar 2015 in Kraft treten.1
Auf welche Regelungen hat man sich nun im Einzelnen geeinigt? Welche Auswirkungen werden diese in der Praxis haben? Diese und weitere Fragen wird die 11. KK-Fachtagung mit dem Thema Die neue F-Gase-Verordnung und ihre Umsetzung in der Praxis am 24. Juni 2014 im Maritim Rhein-Main Hotel in Darmstadt beantworten. Die KK-Fachtagung wird in Kooperation mit dem ZVKKW veranstaltet und wird sich in diesem Jahr mit bewährter Kompetenz Fragen rund um die praktische Umsetzung der neuen F-Gase-Verordnung widmen. Dabei sollen möglichst alle am Markt Beteiligten wie Komponentenhersteller, Kältemittelproduzenten und -händler, Anlagenbauer, Politik und Verbände die Auswirkungen der neuen Regelungen aus ihrer Sicht darstellen, um den Teilnehmern einen möglichst umfassenden Überblick zu geben. Merken Sie sich den Termin schon jetzt vor!
Ihr
Markus Simmert
1 Quelle: KK-Korrespondentin aus Brüssel und EPEE-Geschäftsführerin, Andrea Voigt