In einem offenen Brief setzen sich Professoren führender Hochschulen und Institute der Technischen Gebäudeausrüstung dafür ein, dass die Wärmerückgewinnung aus Lüftungsanlagen auch künftig im GEG als regenerative Energie oder als Nutzung unvermeidbarer Abwärme anerkannt wird. Sie soll anteilig auf die 65% – Quote angerechnet werden können. Die aktuell vorgeschlagene Streichung sei nicht nachvollziehbar.
Um bis 2045 alle Gebäude CO2-neutral betreiben zu können, müssten alle Systeme der technischen Gebäudeausrüstung, die den Gesamtenergiebedarf senken, bei den verordnungsrechtlichen Rahmenbedingungen berücksichtigt werden. Vor diesem Hintergrund seien die Definitionen der "erneuerbaren Energien" und der "unvermeidbaren Abwärme" im aktuellen GEG-Entwurf in Bezug auf die Wärmerückgewinnung in Lüftungsanlagen wenig zielführend oder sogar fehlerhaft. Der Anteil an Heizenergie, der aufgrund der Nutzung der Wärmerückgewinnung nicht aufgebracht werden muss, sei anteilig als Bereitstellung von Wärme zu bewerten. Dadurch, dass nur ein geringer Aufwand an Hilfsenergie für Ventilatoren benötigt wird, ist diese Technik im Vergleich zu einer Wärmepumpe etwa dreimal effizienter. Die Treibhausgasemissionen, die im Fall von Wohngebäuden durch Lüftungswärmeverluste verursacht werden, lassen sich mit diesen Anlagen um 49 bis 69 % reduzieren.
Der offene Brief der Professoren für Technische Gebäudeausrüstung zur Anrechenbarkeit der Wärmerückgewinnung aus Lüftungsanlagen als Abwärme und regenerative Energie können Sie hier herunterladen.