Die RLT-Richtlinie 01 „Allgemeine Anforderungen an Raumlufttechnische Geräte“ beschreibt jetzt unter anderem das neue „Regelkonformitätslabel zu RLT-Richtlinie 01“. Mit diesem Label erklären die Hersteller die Einhaltung der umfassenden und vielfältigen Anforderungen der Richtlinie 01. In die RLT-Richtlinie 02 „Explosionsschutzanforderungen an Raumlufttechnische Geräte“ wurde die neue ATEX-Richtlinie 2014/34/EU eingearbeitet. Eine ebenfalls grundlegende Überarbeitung erfuhr die RLT-Richtlinie 03 „EG-Konformitätsbewertung von Raumlufttechnischen Geräten“. In dieser Richtlinie finden unter anderem die Lüftungsgeräte-Ökodesignverordnung1253/2014 sowie die Bauproduktenverordnung 305/2011 Berücksichtigung.
Die vom Herstellerverband initiierte Energieeffizienzzertifizierung wurde bereits im letzten Jahr in eine eigene Richtlinie gefasst und trägt den Titel „RLT-Richtlinie Zertifizierung“. Auch sie beinhaltet die Anforderungen der Ökodesign-Richtlinie. „Mit unseren neuen, aktuellen und zukunftsweisenden Richtlinien unterstreicht der Herstellerverband seinen weitreichenden Einfluss auf Anforderungen und Entwicklung von RLT-Zentralgeräten“, resümiert Siegfried Vogl-Wolf, Vorstandsvorsitzender des Verbandes. Alle Richtlinien stehen auf der Homepage des Herstellerverbandes www.rlt-geraete.de zum Download bereit. (DR)