Die Geschäftsführung des Unternehmens wird zudem von den beiden Sanierungsexperten Claus Nürnberg und Professor Dr. Rolf-Dieter Mönning unterstützt. Mit Unterstützung des vorläufigen Sachwalters wird der Geschäftsbetrieb so weiter geführt. Ziel ist es, das Unternehmen mit seinen etwa 80 Beschäftigten innerhalb eines Schutzschirmverfahrens zu restrukturieren und wieder profitabel aufzustellen.
Der Antrag auf ein Schutzschirmverfahren war notwendig geworden, da das Unternehmen im Bereich Serienproduktion von Industriekühlern gegenüber den Wettbewerbern (insbesondere aus Asien) nicht profitabel agieren kann. Das Unternehmen will sich deshalb auf die Produktion von Spezialanfertigungen konzentrieren. „Gemeinsam mit den Verantwortlichen haben wir ein Schutzschirmverfahren vorbereitet, weil dieses Verfahren auf die Sanierung eines Unternehmens angelegt ist und damit gute Möglichkeiten bietet, das Unternehmen wieder in die Erfolgsspur zu führen“, sagt Rechtsanwalt Professor Dr. Rolf-Dieter Mönning, der das Schutzschirmverfahren maßgeblich vorbereitet hat.
Wie die Sanierung genau aussehen kann, wird in den kommenden Wochen final erarbeitet. Noch im Sommer soll den Vorgaben eines Schutzschirmverfahrens entsprechend ein Insolvenzplan mit dem Restrukturierungskonzept und den Sanierungsabsichten zunächst bei Gericht eingereicht und dann den Gläubigern vorgelegt werden. Stimmen diese zu, kann das Gericht das Verfahren aufheben.
Die Löhne und Gehälter der etwa 80 Beschäftigten sind für die kommenden drei Monate über die Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes abgesichert. Dann könne man auch mehr über die Sanierungsmaßnahmen sagen. Ziel der Sanierer ist es auch, möglichst viele Arbeitsplätze zu sichern. Eine Personalanpassung an die zu erwartenden Umsätze, ist aber unvermeidlich. Über die genaue Zahl werden zeitnah Gespräche mit Betriebsrat und Gewerkschaften eingeleitet. „Die Geschäftsführung hat frühzeitig notwendige Schritte eingeleitet und sich damit gute Optionen auf eine erfolgreiche Sanierung bewahrt“, sagt der vorläufige Sachwalter Michael Pluta.
Über Haugg Industriekühler
Die in Sulz am Neckar produzierten Kühler regulieren die Betriebstemperaturen in Kompressoren, Vakuumpumpen und Hydraulikaggregaten, Bussen, Lokomotiven und Schiffen, Kranwagen und Traktoren sowie darüber hinaus in weiteren Bau- und Landmaschinen. Mit etwa 80 Beschäftigten erwirtschaftete das Unternehmen zuletzt einen Jahresumsatz von 8 Millionen Euro.
Die Haugg Industriekühler GmbH gehört zur Haugg-Gruppe. Es ist das einzige Unternehmen der Gruppe, das einen Antrag auf ein Schutzschirmverfahren gestellt hat. Alle anderen Gesellschaften der Gruppe sind nicht von diesem Antrag betroffen.
Die Haugg Unternehmensgruppe mit Sitz in Aachen bündelt als Familienunternehmen über 90 Jahre Industriekompetenz in der Verarbeitung dünner Metalle – insbesondere zu Wärmetauschern. Die Aktivitäten konzentrieren sich auf die Entwicklung, Produktion und den Vertrieb von Wärmetauschern für Nutzfahrzeuge und Industrie sowie Stanz-, Tiefziehteile und Feinblechkonstruktionen für diverse Branchen. Die Unternehmen der Haugg-Gruppe sind Spezialisten für Bau- und Landmaschinen, Druckluftkühlung, Energieanlagen und Schienenfahrzeuge.
Über ein Schutzschirmverfahren und die Eigenverwaltung
Das Schutzschirmverfahren wurde mit dem Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) 2012 in die Insolvenzordnung aufgenommen. Mit diesem Verfahren will der Gesetzgeber die Sanierungschancen von Unternehmen in der Krise steigern und die Verantwortlichen in einem Unternehmen dazu bringen, einen notwendigen Antrag frühzeitig zu stellen. Voraussetzung für das Schutzschirmverfahren ist, dass ein ausgewiesener Experte dem Unternehmen attestiert, dass lediglich eine Überschuldung oder drohende Zahlungsunfähigkeit, aber keine Zahlungsunfähigkeit vorliegt und dass das Unternehmen reale Sanierungschancen hat. Das Unternehmen kann dann in Eigenverwaltung einen Insolvenzplan zur Sanierung des Unternehmens vorbereiten. Bei einem Verfahren in Eigenverwaltung bleibt die Geschäftsführung im Amt und bekommt vom zuständigen Amtsgericht einen „Sachwalter“ zur Seite gestellt, der die Geschäftsleitung begleitet und im Sinne der Gläubiger unterstützt.
Über den vorläufigen Sachwalter Michael Pluta und den Sanierungsexperten Rolf-Dieter Mönning
Rechtsanwalt Michael Pluta und Rechtsanwalt Professor Dr. Rolf-Dieter Mönning sind Mitglieder im Gravenbrucher Kreis, dem Zusammenschluss der führenden, überregional tätigen Insolvenzverwalter und Sanierungsexperten Deutschlands, die gemäß dem exklusiven Standard InsO Excellence handeln.
(DR)