Dies schließt Leistungen wie Standfläche, Grundmöblierung, Beleuchtung, Strom, Reinigung, Versicherung, Kommunikationspaket und AUMA-Gebühr ein. Förderungsfähig sind Unternehmen, die produkt- und verfahrensmäßige Neuentwicklungen vorstellen, ihren Sitz und Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland haben, die jeweils gültige EU-Definition für ein kleines Unternehmen erfüllen und jünger als zehn Jahre sind. Ein von der NürnbergMesse organisierter Gemeinschaftsstand wird vom Ausstellungs- und Messeausschuss der deutschen Wirtschaft (AUMA) unterstützt.
Nähere Auskünfte sind unter Tel. 0911 8606- 8178 oder bettina.wild@nuernbergmesse.de zu erhalten. (RM)