04.08.2015 – Am 8. Juli 2015 wurde die neue Ökodesignmaßnahme 2015 / 1095 für Verflüssigungssätze, Prozesskühler, Schockfroster sowie gewerbliche Kühllagerschränke veröffentlicht. Die EU-Kommission prognostiziert jährliche Einsparungen beim Stromverbrauch von 6,3 TWh bis 2020 und von 15,6 TWh bis 2030. Der erste Satz an Energieeffizienzanforderungen (COP und SEPR) für Verflüssigungssätze tritt bereits im Juli 2016 in Kraft, was Herstellern nur sehr wenig Zeit lässt, um sich darauf einzustellen. Zwei Jahre später, im Juli 2018, werden sie weiter verschärft. Bei Einsatz von Kältemitteln mit einem Treibhauspotenzial (GWP) von weniger als 150, dürfen die Anforderungen in 2016 um maximal 15 Prozent reduziert werden und in 2018 um maximal 10 Prozent. Auch für Prozesskühler treten die neuen Energieeffizienzanforderungen im Juli 2016 bzw. 2018 in Kraft, ebenfalls mit einer möglichen Reduzierung von 10 Prozent beim Einsatz von Kältemitteln mit Treibhauspotenzial unter 150.www.eur-lex.europa.eu
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