Im konkreten Fall hatte der Fragende das Problem, dass er bei einer Split-Klimaanlage mit R 407-Füllung für 4m Leitung eben diese Leitung um 2 m verlängern musste. Nun wollte der Gute zum einen wissen, wie viel Kältemittel er denn (berechnet aus Innendurchmesser und Länge der Leitung!) nachfüllen müsse, und zum anderen, ob er statt des in der Anlage befindlichen R 407 auch R 410 nachfüllen könne, da er dies gerade parat habe!
Einer, der offensichtlich etwas von der ganzen Sache verstand, wie sich im Laufe der Diskussion immer deutlicher zeigte, antwortete schlicht Nein. Damit war die Angelegenheit jedoch längst nicht beigelegt. Ein begnadeter Bastler verwies auf eigene Erfahrungen, wonach er höchstselbst eine R 407-Anlage abgesaugt und mit R 410 wieder befüllt habe. Die Anlage sei nun seit zwei Jahren einwandfrei in Betrieb.
Neben dem verzweifelten Versuch eines Teilnehmers, den Unterschied zwischen einem Ersatzkältemittel und einem Drop-in-Kältemittel zu erklären, gab es auch einige warnende Stimmen, die auf die notwendige fachliche Qualifikation zum Umgang mit Kältemitteln verwiesen. Es könne doch nicht sein, dass Leute ohne jegliche Ahnung irgendwelche Sachen ausprobieren, dies dann als Erfahrung weitergeben, der nächste Laie probierts auch aus und landet dann im Krankenhaus. Solche Empfehlungen seien grob fahrlässig und als Anstiftung zu einer Strafttat zu sehen.
Es entbrannte eine heftige Sachkundediskussion, in deren Verlauf ein Teilnehmer sogar noch einen 5 kg-Schein erweben wollte. Dazu ereiferte sich ein anderer, die Kälteinstallateurlobby habe hier ganze Arbeit geleistet: nach dem neuen EU-Recht gehe das nicht mehr und man müsse sich eben an die Regeln halten, vor allem, wenn sie so schwachsinnig seien, wie diese es gelte eben das 11. Gebot (Du sollst dich nicht erwischen lassen) zu beachten.
Kommentar des Verfassers: Wenn ich mir die ganze Diskussion und die zum Himmel schreiende Unkenntnis einiger Fachleute ansehe, können die Regeln gar nicht so schwachsinnig sein! Der Gipfel ist jedoch, mit welcher Unverfrorenheit hier hantiert wird. Es geht nur darum, irgendeinen Schein zu bekommen, damit man halbwegs legal rumwursteln darf. Genau diese Leute möchte der ZVSHK in seinen Schnellbleich-Lehrgängen mit einem Zertifikat ausstatten. Und dann wird mit einem soliden Halbwissen noch über die Kälteinstallateurlobby geschimpft. M.S. -