Mitte November waren wir wieder fleißig und haben am PINK-Nachwuchsanhänger gearbeitet. Zusammen mit Daniel Rosenberg und Thomas Kunnig von Midea hat sich KK-Chefredakteur Dirk Rehfeld bei Wolle Schäfer von Caretaker, seiner Eisprinzessin aus Lahr im Schwarzwald, getroffen. Dort wurde die deutschlandweit erste Mono-Split-Klimaanlage in den kältischen Hänger eingebaut, die mit R290 läuft.
Bevor wir uns gegen Abend am Grill aufwärmen und zusammen ein Bier trinken können, steht der Abbau der alten R32-Anlage an. Seit März 2021 ist sie im Anhänger und hat auch sehr gute Dienste geleistet. Meistens war sie im Heizbetrieb unterwegs, da der Kollege Rehfeld während seiner PINK-Touren bisher häufig im Anhänger übernachtet hat. Und eigentlich hätte sie auch noch einige Jahre ihren Dienst verrichten können. Aber in jedem Leben gibt es Veränderungen, und so musste diese Anlage nun einer neueren Technik weichen. Propan steht an. Für die R32-Anlage aus der All Easy Pro Serie bedeutet das, ein Leben als Ausstellungsstück bei Wolle in der Werkstatthalle weiterzuleben. Immerhin ist das momentan die Anlage mit den meisten Kilometern drauf.
Gegen 8:00 Uhr trifft der Rehfeld bei Wolle mit dem Anhänger ein. Mit einem Kaffee in der Hand wird noch auf Daniel Rosenberg und Thomas Kunnig von Midea gewartet, die nach gefühlten 20 Tassen auch endlich eintrudeln. Die beiden gelernten Kälteanlagenbauer werden den Anlagentausch mit beobachtenden Blicken von Wolle durchführen. Für einen Novembertag ist das Wetter richtig gut. Wir können draußen arbeiten und müssen nicht frieren.
Propan hat Vorteile. Wegen seiner hohen Energieeffizienz und seiner sehr guten thermodynamischen bzw. kältetechnischen Eigenschaften – vergleichbar mit dem früheren Kältemittel R22 – wird R290 als leistungsfähiges und energiesparendes Kältemittel geschätzt. R290 ist nicht ozonschädlich und besitzt mit seinem niedrigen GWP (Global Warming Potential)-Wert von 3 einen sehr geringen Treibhauseffekt. Es ist daher auch hinsichtlich künftiger Verwendungsbeschränkungen und Verbote von fluorierten Kältemitteln (F-Gasen) in etlichen Anwendungen als alternative, umweltfreundliche Lösung interessant. Und außerdem ist es klasse, die Jungs mal wieder zu sehen ;-).
Zuerst muss die alte R32-Anlage aus dem Anhänger ausgebaut werden. Daniel und Thomas werden diese Aufgabe meistern. Sie nehmen die Anlage vom Strom. Alle elektrischen Zündquellen sind ausgeschlossen und wir haben geeignete Maßnahmen zur Vermeidung von Feuer und Explosion durchgeführt. Inklusive eines Feuerlöschers für den Notfall. Sie fangen an zu schrauben, nachdem das Kältemittel wieder „auf Start“ gezogen wurde. Nach dem Auspacken der neuen Anlage stellen wir fest, dass die Montageplatte, die im Hänger geschraubt und geklebt ist, natürlich nicht identisch mit der alten Platte ist. Blöd. So müssen die zwei noch eine ganze Zeit lang Kleber abspachteln und die Fläche neu vorbereiten. Zwischendurch plaudert Daniel vor sich hin und gibt ein paar Informationen von sich. Er spricht von dem Midea-Entwicklungszentrum in China, das neun Jahre in die Entwicklung des Gerätes investiert und in deren Verlauf über 200 internationale Patente angemeldet hat. „Als Lohn dieser Arbeit wurde die Anlage, als erste Klima-Split-Anlage, mit dem Zertifikat des Blauen Engels ausgezeichnet. In Asien sind aktuell mehr als 1,5 Millionen dieser R290 Klima-Split-Anlagen schon in Betrieb“, sagt er. Das ist schon eine Menge.
Mit Wasserwaage und Akkubohrer wird die neue Montageplatte eingebaut. Danach hängen die beiden das Innengerät ran und verbinden es mit dem Kondensatschlauch. Übrigens ist der Kondensatschlauch nun an beiden Seiten des Innengeräts angeschlossen. Beim 7. Kälten-Treff am Starnberger See stand der Hänger nämlich nicht wirklich gerade und so lief das Kondensatwasser an einer Seite raus. Man lernt nie aus. Während Daniel sich um den elektrischen Anschluss innen kümmert, wuchtet Thomas schon das Außengerät auf die Anhängerdeichsel. Dort passen alle Bohrungen und Anschlüsse noch immer. Prima, das spart Zeit. Thomas kümmert sich um den elektrischen Anschluss des Außengeräts und nachdem alles soweit steht, dreht er auf. Stecker rein, Sicherungen einschalten, Fernbedienung klar machen und starten. Die Inbetriebnahme läuft reibungslos. Die installierte Anlage hat eine Kühlleistung von 3,5 kW und eine maximale Heizleistung von 3,8 kW bei einem SCOP von 4,6. Die Füllmenge des Kältemittels beträgt 0,38 kg. Nach rund zehn Minuten Laufzeit misst Wolle die Temperatur am Innengerät. Passt alles. Zum Glück, denn mittlerweile ist es später Nachmittag und die Außentemperaturen sinken. Es wird kälter, und da kommt die „R290-Heizung“ gerade recht. Wir packen das Werkzeug zusammen und räumen auf. Wolle schmeißt den Grill an. Der Abend verläuft entspannt mit vielen guten Gesprächen. Wir erkennen einmal mehr den Sinn, sich zu treffen. Es geht nicht nur um Arbeit, es geht auch um eine gemeinsame Zeit unter Kälten.
Propan wirft erst einmal Fragen auf
Der Einbau einer R290-Mono-Split-Klimaanlage wirft aber auch Fragen auf. Nachdem das Video dieser Aktion hochgeladen wurde, wurden wir gefragt, ob Bördel bei R290-Anlagen überhaupt erlaubt sind und wie es eigentlich mit dem kleinen Raumvolumen im Anhänger aussieht. Passt das eigentlich alles so? Wir sind den Fragen intensiv nachgegangen und haben von keiner einzigen Institution eine konkrete klare Antwort erhalten. Der Einbau einer Propan-Anlage ist nicht trivial. Allein der Blick in die DIN 378 gibt Überlegungen auf. Greift sie bei einem Anhänger überhaupt? Ist ein Anhänger ähnlich einem Wohnwagen? Dann wäre die G607 eventuell greifbar. Immerhin tragen Wohnwagen mehrere Kilo Propan mit sich herum. Wie auch immer. Der Hänger ist zumindest kein festes Gebäude. Oder doch? Wie geht man jetzt damit um?
Nach 378 muss es sich bei einer Propan-Anlage um eine dauerhaft geschlossene Anlage handeln, d. h. Kältemittel führende Teile sind durch Schweißen, Hartlöten und vergleichbare, nicht lösbare Verbindungen dicht zusammengebaut. Und dann gibt es noch die DIN EN 16084. Uns wurde mitgeteilt, dass diese Norm eine hermetisch dichte Anlage mit einer dauerhaft geschlossenen Anlage gleichsetzt. Um es noch etwas unklarer zu machen: Es gibt auch noch die DIN 60335, die man heranziehen kann. Und dann haben wir ja auch noch die Konformitätserklärung des Herstellers sowie eine Produktnorm der fabrikgebauten Anlagen. Sie erkennen an diesem Punkt, dass wir nicht wirklich weiterkommen.
Ab zum TÜV
Wenn so viele Normen und Regeln greifen können und keiner wirklich mit Sicherheit sagen kann, was geht und was nicht geht, hilft nur eins: Man muss sich, wenn man sich offensichtlich in einem Grauzonenbereich befindet, bestmöglich absichern. Daher sind wir zum TÜV gefahren und haben uns beraten lassen.
Der Besuch bei der zugelassenen Überwachungsstelle war wenig überraschend. Auch hier wurde klar, dass wir uns weiterhin in einer normentechnischen Grauzone befinden. Die Anlage auf dem Anhänger schneidet mehrere Bereiche an. Zum einen die DIN EN 378 mit dem kältetechnischen Bereich. Zum anderen den Betriebssicherheitsbereich und den Fahrzeugbereich. Offensichtlich kann die Sache mit dem Anhänger nicht zweifelsfrei irgendwo eingeordnet werden.
Der Termin hat aber trotzdem neue Erkenntnisse gebracht. So ist unsere Anlage durch die Überwachungsstelle nach Betriebssicherheitsverordnung als nicht prüfpflichtig eingeordnet, weil die Menge des Druckinhaltsprodukts mit 380 g zu gering ist. Vibrationen sind nach Einschätzung der Prüfstelle kein Thema, da der gesamte Wagen mitschwingt und sich Geräte in Relation nicht zueinander bewegen. Es ist nicht davon auszugehen, dass beim Fahren im Bereich der Bördel außergewöhnlichen Spannungen entstehen, die zu Brüchen oder Rissen führen könnten.
Entgegen einer privaten Nutzung greift im Gewerbe die G607 nicht. Sie ist nur für private Wohnwagen und Wohnmobile zuständig. Daher wird nun doch entschieden und die DIN EN 378 zugrunde gelegt. Wir wollten auch bei einer nicht prüfpflichtigen Anlage wissen, wie es nach DIN EN 378 nun aussieht und haben gerechnet:
Nach den Berechnungen haben wir ein Problem der Toxizität, denn die Füllmenge wird im Falle des Anhängers überschritten. Der Raum ist zu klein. Daher ist es bei einer Leckage nicht gegeben, die untere Explosionsgrenze zu unterschreiten. Das könnte jedoch auch nur passieren, wenn der Anhänger geschlossen ist. Jedoch ist die große Klappe des Hängers ihrer Bestimmung gemäß entsprechend immer auf, wenn Personen am Hänger sind. Trotzdem erfordert das alles eine kleine Maßnahme. Wir müssen nun im Boden eine Bodenentlüftung installieren. Damit kann eventuell austretendes Gas (Propan ist schwerer als Luft) im geschlossenen Anhänger ungehindert am Boden herausfließen. Die liegt schon auf dem Schreibtisch und wird bald eingebaut. Im Rahmen der Betriebssicherheit haben wir noch eine Gefährdungsbeurteilung gemacht. Der Grund: Der Anhänger ist ein Arbeitsmittel im Rahmen der Ausübung unserer beruflichen Tätigkeit und muss als solches dem Arbeitsschutz gerecht werden.
Für Immobilien gelten nach Angaben des Herstellers der Anlage die in der Produktnorm stehenden Regelungen. So sind die Bördelverbindungen generell an den Propan-Anlagen zulässig. Eine entsprechende Erklärung des Herstellers sagt aus, dass das Gerät nach geltenden Normen geprüft ist und eine Leckagerate von 3 g/a nicht überschritten wird. DR ■
Zum Thema Bördelverbindungen
Wir hatten in einer der letzen Heftausgaben bei den Fragen aus der Praxis eine zum Thema passende Frage, die wir Ihnen hier noch einmal zeigen möchten:
Da es immer wieder widersprüchliche Aussagen zur Herstellung von Bördelverbindungen an den Verbindungsleitungen zwischen Innen- und Außengeräten von Split-Klimaanlagen gibt, würden wir gerne erfahren, ob diese Verbindung nun erlaubt oder doch verboten ist.
Können Sie dazu eine Aussage machen?
Antwort:
Für die Klärung Ihrer Frage schlagen wir folgende Vorgehensweise vor: Am besten sollte doch der Hersteller wissen, ob eine solche Bördelverbindung erlaubt bzw. sicher ist oder nicht. In diesem Zusammenhang gibt es zwei wichtige Normen, die ein Hersteller von Split-Klimaanlagen heranziehen kann. Zum einem die DIN EN 378-2 und zum anderen die DIN EN 60335-2-40. In den Bedienungsanleitungen bzw. Installationsanweisungen der Hersteller sind normalerweise Informationen dazu zu finden, wie die Split-Klimaanlagen zu montieren sind. Hier ein paar Beispiele aus den Anleitungen verschiedener Hersteller:
Die kältetechnischen Rohranschlüsse dürfen innerhalb eines Gebäudes nur mittels der mitgelieferten Bördelmuttern genutzt werden. Die seitlichen Bohrungen in den Muttern dienen zur Druckentlastung bei Eisbildung.
Verbindungsstücke, die innerhalb belegter Räume nicht dauerhaft sind, sind bei R 32 nicht zugelassen. Das gilt nicht für vor Ort erstellte Verbindungen, die die Inneneinheit direkt mit dem Rohrsystem verbinden. Vor Ort erstellte Verbindungen, die das Rohrsystem direkt mit Inneneinheiten verbinden, müssen nicht dauerhafter Natur sein.
Die Rohranschlüsse werden wie folgt hergestellt: Bördelverbindung für die Innengeräte, Niederdruck- und Hochdruckrohrleitungen, hartgelötete Verbindung für die Außengeräte.
In der DIN EN 378-2 findet man unter Punkt 6.2.3.3.2 „Besondere Anforderungen an den Einbau von Rohrleitungen für Anlagen, die für Kältemittel der Gruppen A 2, A 3, B 2 oder B 3 vorgesehen sind“ folgenden Text:
Rohrleitungen und Verbindungen in Split-Systemen müssen in einem Personen-Aufenthaltsbereich mit dauerhaften Verbindungen ausgeführt werden. Hiervon ausgenommen sind Verbindungen, durch die Innenraumgeräte direkt an die Rohrleitung angeschlossen werden.
Ein weiterer Zusatz befindet sich in der DIN EN 60335-2-40 Ed. 6.0 Abschnitt 22.118. Nach dieser Norm darf eine Bördelverbindung am Innengerät verwendet werden, sofern gewährleistet ist, dass sie nicht wiederverwendet wird, wenn sie einmal geöffnet wurde.
Wenn Sie aber der Meinung sind, dass eine Bördelverbindung eine potenzielle Undichtigkeit am Innengerät darstellen könnte, darf diese Verbindung durch eine dauerhafte Verbindung (Löten) ersetzt werden, um somit die Gefahr eines Austritts von (brennbaren) Kältemitteln zu unterbinden. Dies sollte aber in Rücksprache mit dem Hersteller geschehen, um etwaige Haftungs- bzw. Garantieansprüche zu berücksichtigen.