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Der Einbau einer Wärmepumpe wird gefördert

Belohnung für Grün

Eine Wärmepumpe sorgt über Heizkörper oder Flächenheizung für wohlige Temperaturen im Haus, erwärmt das Trinkwasser und kann im Sommer sogar kühlen. Sie entzieht dazu dem Erdreich, dem Grundwasser oder der Luft Energie und gibt diese an das Heizungssystem ab. Im Rahmen des Systems x-optimiert bietet Kermi mit dem Wärmepumpensortiment x-change zukunftssichere und effiziente Lösungen.

Lohnend für Neubau und Bestand

Neben den kostenlos zur Verfügung stehenden Energiequellen aus der Umwelt benötigt eine Wärmepumpe zum Betrieb lediglich Strom. Das Drei- bis Fünffache an Wärme kann die Wärmepumpe aus einer Kilowattstunde Strom gewinnen. Bei vielen Wärmepumpen von Kermi sind Funktionen wie Smart Grid inklusive intelligentem Lastmanagement sowie Power-to-Heat für die Nutzung von selbst erzeugtem PV-Strom integriert.

Gerade Eigentümer von Photovoltaikanlagen können so die Wärmepumpen als intelligenten Energieerzeuger nutzen und die immer unattraktiver werdenden Einspeisevergütungen umgehen: Wer für noch mehr Nachhaltigkeit selbst generierten Solarstrom für den Betrieb der Wärmepumpe nutzt, wird weitgehend autark, erzeugt also die Wärme für das Eigenheim zu sehr günstigen Kosten.

Nicht nur im Neubau lohnt sich die Installation, auch im Zuge energetischer Sanierungen bei Bestandsgebäuden arbeiten Wärmepumpen wirtschaftlich. Das niedrige Temperaturniveau, das für das Heizen mit einer Wärmepumpe notwendig ist, steigert die Effizienz. Die Kombination von Wärmepumpen mit Fußbodenheizung gilt sowohl im Neubau als auch bei der Sanierung als ideale Lösung. Jedoch lassen sich auch moderne Niedertemperatur-Flachheizkörper mit Wärmepumpen kombinieren. Speziell im Falle einer Heizungssanierung sind beispielsweise die Flachheizkörper therm-x2 des Herstellers eine mögliche Alternative zur Fußbodenheizung.

Was der Staat vorschreibt

Seit dem Jahr 2002 existiert die Energieeinsparverordnung (EnEV): Sie schreibt vor, welche Mindestanforderungen für den Wärmeschutz und die Energieeffizienz der verwendeten Anlagentechnik, vor allem Heizungsanlagen, gelten. Auch die Effizienzstandards der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für Neubauten und sanierte Altbauten orientieren sich daran. Schrittweise werden die primärenergetischen Anforderungen der EnEV verschärft – bis hin zum ab 2021 EU-weit vorgeschriebenen Niedrigstenergiestandard.

Im Vergleich zu Heizsystemen, die auf fossilen Brennstoffen basieren, werden mit einer Wärmepumpe die seit 1. Januar 2016 gültigen Effizienzstandards erfüllt. Ähnlich sieht es hinsichtlich des Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetzes (EEWärmeG) aus: die Wärmeenergieversorgung eines Neubaus muss anteilig durch regenerative Energien gewährleistet sein. Hierzu zählt die Wärmepumpe, denn sie arbeitet mit erneuerbaren Energien. Im Energieausweis wird die Effizienz der Wärmepumpe dokumentiert und steigert so auch den Wert des Eigenheims.

Was der Staat fördert

Der Einbau einer Wärmepumpe wird vom Staat gefördert. Zuschüsse von mehreren tausend Euro gibt es sowohl im Neubau als auch im Bestand. Eine Förderung gibt es zum Beispiel in Form eines Zuschusses vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA): Wer eine Wärmepumpe von Kermi installieren lässt, kann derzeit bis zu 9300 Euro Investitionszuschuss vom BAFA erhalten.

Auch die KfW-Bank bietet verschiedene Programme zur Förderung von Wärmepumpen in Neu- und Altbau an. Beispielsweise gibt es für den Neubau mit dem Programm 153 einen zinsgünstigen Kredit, wenn ein Effizienzhaus 70 erreicht wird. Weiter können Sanierer das Programm 430 für einen Zuschuss nutzen, wenn deren Haus einen Energieeffizienzstandard von 115 oder besser erreicht. Ein zinsgünstiges Darlehen versprechen auch die Programme 151 und 167. Ein weiteres Programm, das Programm 152, fördert auch Einzelmaßnahmen. Hierbei ist zu beachten, dass nur die KfW-Programme 153 und 167 mit der BAFA-Förderung kumulierbar sind.

Bei der Suche nach Förderungsmöglichkeiten lohnt auch die Ausschau nach Maßnahmen auf regionaler oder Länderebene. So bietet zum Beispiel der Freistaat Bayern ein spezielles Förderprogramm für private Hausbesitzer: Mit seinem 10 000-Häuser-Programm“ unterstützt das Land seine Bürger bei energetischen Maßnahmen im Gebäude.

Wo Bauherren und Sanierer sparen können

Das BAFA bietet für den Neubau und Bestandsgebäude eine Basisförderung oder Innovationsförderung an. Aktuell gilt dabei noch, dass Privatpersonen den Antrag für eine Basisförderung bis spätestens neun Monate nach Inbetriebnahme gestellt haben müssen. Ab 1. Januar 2018 muss dies bereits vor der Umsetzung bzw. dem Vertragsabschluss geschehen, so wie es im Bereich der Innovationsförderung bereits der Fall ist: Die Innovationsförderung wird in einem zweistufigen Antragsverfahren vor der Inbetriebnahme von Bauherren oder Sanierern beantragt, die eine hocheffiziente Wärmepumpe einbauen, bei der die JAZ gleich oder höher 4,5 liegt.

Zudem müssen sich die Antragsteller für die Nutzung einer Flächenheizung und einem Qualitätscheck nach einem Jahr verpflichten. Für zusätzliche Leistungen werden Boni gewährt: Wer beispielsweise eine Wärmepumpe zusammen mit einem Speicher (Puffer- oder Trinkwasserspeicher) mit einem Volumen von 30 l/kW einbaut und ein Zertifikat nach Smart-Grid-Ready-Richtlinien (SG Ready Label) aufweist, erhält jeweils zusätzlich einen Lastmanagementbonus von 500 Euro. Und wer im Bestand die Anforderungen an die Gebäudehülle eines KfW-Effizienzhauses  55 erfüllt, bekommt 50 Prozent der Basisförderung obendrauf.

Seit 1. Januar 2016 gewährt das BAFA noch einen Zuschlag: Wer im Rahmen von Optimierungsmaßnahmen ineffiziente Kessel und Nachtspeicher- beziehungsweise Elektro-Heizungen austauscht, erhält noch einmal 20 Prozent der Gesamtförderung zusätzlich.

Die Fördergelder kommen jeweils aus dem Marktanreizprogramm (MAP). Mit rund 300 Millionen Euro pro Jahr will die Bundesregierung die Energiewende vorantreiben.

www.kermi.de

Günther Kasper,

Fachgebietsleiter Produktmanagement & Entwicklung Wärmepumpensysteme bei der Kermi GmbH, Plattling

Fußnoten

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