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Serie: UNTERNEHMENSNACHFOLGE (Teil 1)

Wann soll man mit dem Projekt der Regelung der Nachfolge beginnen?

Jeder Unternehmer kann sich noch genau an den Aufbau seines Unternehmens erinnern: Den ersten schwierigen Jahren folgten in der Regel Jahre, die von Investitionstätigkeit und Wachstum gekennzeichnet waren. Und dann, nach vielen Jahren, wird der Unternehmer mit einer Situation konfrontiert, die er bisher noch nicht erlebt hat: Es muss die Nachfolge geregelt werden. Für jeden Unternehmer, der sein Lebenswerk weitergeführt sehen will, ist der Verkauf seines Unternehmens ein Prozess, mit dem er bisher noch keine Erfahrung sammeln konnte. Darüber hinaus ist der gesamte Prozess sehr komplex und muss mit großer Sensibilität durchgeführt werden. Es steht insbesondere für den Verkäufer eines Betriebes viel auf dem Spiel. Deshalb ist es notwendig, dass der Prozess der Unternehmensnachfolge mit der größtmöglichen Diskretion professionell und sorgfältig vorbereitet, begleitet und bis zum Ende geführt wird.

Im Folgenden sollen die Fälle der Unternehmensnachfolge zur Grundlage genommen werden, bei denen die Übergabe an einen Existenzgründer oder an ein anderes Unternehmen entgeltlich erfolgt: Das heißt, dass das zu übergebende Unternehmen für einen zu ermittelnden Wert verkauft wird.

Beginnen wir mit der Frage, wann das Projekt der Regelung der Nachfolge gestartet werden soll. Es lassen sich bei ganz allgemeiner Betrachtung zwei zeitliche Rahmen abstecken, und zwar der erste zehn Jahre und der zweite fünf, spätestens aber drei Jahre vor dem Übergabetermin.

Wenn eine betriebliche Immobilie vorhanden ist, die bei der Übergabe eine Rolle spielt oder Freibeträge bei der Erbschaftssteuer mehr als einmal in Anspruch genommen werden sollen, kann es sinnvoll sein, zehn Jahre vor dem geplanten Übergabe-/Verkaufstermin mit der Gestaltung des Nachfolgeprozesses zu beginnen. Grund dafür sind zehnjährige Fristen bei der Steuer (Spekulationsfrist, Freibeträge). Wenn diese Situation vorliegt, genügt es zunächst, mit einem Steuerberater oder einem erfahrenen Nachfolgeberater ein ausführliches Gespräch über die eigenen Vorstellungen zu führen. Danach sollten die steuerlichen und die gesellschaftsrechtlichen Sachverhalte so schnell wie möglich abgeklärt, gelöst und (ggf. notariell) umgesetzt werden. Das reicht dann erst einmal aus.

Wenn keine sperrigen Immobilientransaktionen oder Angelegenheiten der Erbschaftssteuer zum frühen Handeln Anlass geben, sollte man den Nachfolgeprozess fünf, spätestens aber drei Jahre vor dem geplanten Übergabetermin einleiten. Dieser zeitliche Vorlauf wird dadurch bestimmt, dass ein Übergabeprozess sehr gut vorbereitet werden muss. Denn die sorgfältige Vorbereitung bestimmt zusammen mit den wirtschaftlichen Grundlagen des zu übergebenden Betriebs den Verkaufspreis und damit letztendlich den Erfolg des Verkaufs. Im wirtschaftlichen Sprachgebrauch nennt man das die Braut schmücken“! Damit wird nichts Ungesetzliches oder Unmoralisches empfohlen, sondern einfach nur, mit gestalterischen betriebswirtschaftlichen In-strumenten ein möglichst günstiges Bild der Braut“ zu zeigen.

In der Praxis werden Maßnahmen ergriffen, welche die Faktoren, die den Kaufpreis bestimmen, positiv beeinflussen. Um in gewünschter Weise zu wirken, müssen diese Maßnahmen nachhaltig über mehrere Jahre in der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung gezeigt werden. Es ist daher plausibel, dass eine bis zu fünfjährige Vorbereitungszeit für die Übergabe ein sinnvolles Investment ist. Wenn Umsatz- und Ertragslage gesund und solide sind, bleibt zur Vorbereitung der Unternehmensnachfolge trotzdem noch einiges zu tun.

Einem potenziellen Erwerber und seinem Berater muss das Recht eingeräumt werden, das zu erwerbende Unternehmen (= Zielunternehmen) auf Herz und Nieren“ zu prüfen, wie der allgemeine Sprachgebrauch es ausdrückt. Man nennt das auch, eine Due Diligence durchführen“, das heißt, alles zu prüfen, was im Unternehmen vor sich geht und vorhanden ist: Jahresabschlüsse, laufende Buchhaltung, Verträge, Verpflichtungen und vieles mehr.

Das Thema in der nächsten KK-Ausgabe lautet: Vorbereitungen auf den Prozess der Nachfolge“.

dirk.g.mueller@dmcon.de

www.dmcon.de

Dirk G. Müller,

Geschäftsführer der Beratungsfirma DMConsulting, Berlin / München

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