In der letzten Ausgabe wurde im ersten Teil dieses Kapitels aufgezeigt, wie wir den Personenkreis bestimmen, der für die Nachfolge oder den Kauf des Unternehmens in Frage kommt. Dann haben wir die Kampagne“ beschrieben, mit der wir in allen unseren bisherigen Projekten und selbstredend auch in der Kälte-Klima-Branche innerhalb von vier bis sechs Wochen 20 bis 30 Interessenten akquiriert haben. Dirk G. Müller, Berlin
Zur Rekapitulation die bisherigen Schlagworte: Zu welchem Zeitpunkt befasst man sich als Unternehmer mit dem Thema Nachfolge, ist es nötig, die Braut zu schmücken, am Anfang steht die Analyse des Unternehmens, Bewertung und Kaufpreis, Asset Deal oder Share Deal. Im heutigen Teil 5 befassen wir uns damit: Wer kommt als Nachfolger / Erwerber infrage und wie finden wir ihn. Dirk G. Müller, Berlin
In Teil 3 (KK 9/2015) wurden die ersten Aspekte der betriebswirtschaftlichen Analyse erörtert, aus der sich die Unternehmensbewertung und die Bestimmung des Kaufpreises ergeben. Es wurden Bewertungsmethoden vorgestellt und eine Beispielrechnung für Teil 4 angekündigt. Hier nun ein Beispiel zur Berechnung des Kaufpreises, ein vereinfachtes Modell, wie wir betonen möchten, die Praxis ist komplizierter. Dirk G. Müller, Berlin
In dem vorliegenden Beitrag wird es ganz konkret: Wir steuern auf die Nachfolge zu und bekanntlich steht am Anfang des Nachfolgeprozesses die betriebswirtschaftliche Analyse, aus der sich die Unternehmensbewertung und die Bestimmung des Kaufpreises ergeben. Die Vorbereitungen für die Nachfolge sollten zu diesem Zeitpunkt, wie wir das Projekt in den vorherigen Artikeln beschrieben haben, erfolgreich abgeschlossen sein. Dirk G. Müller, Berlin
In Teil 1 der Serie Unternehmensnachfolge“ (KK 7/2015) wurde die Frage behandelt, wann manals Unternehmer mit dem Projekt der Regelung der Nachfolge beginnen soll. In der vorliegendenAusgabe geht es darum, wie man sich in den Jahren vor der Betriebsübergabe darauf vorbereitet, einen angemessenen Kaufpreis zu erzielen. Man sagt, dass in den Jahren vor dem Verkauf die Braut geschmückt werden soll“. Dirk G. Müller, Berlin
Unternehmer sollten sich spätestens ab Mitte 50 mit dem Thema der Regelung der Unternehmensnachfolge befassen. Das ist ein wichtiger Rat, falls Konstellationen bei der Regelung der Nachfolge vorliegen, die das Erbschafts- und/oder Einkommenssteuerrecht betreffen. Ansonsten sollte der eigentliche Nachfolgeprozess etwa fünf, spätestens aber drei Jahre vor dem geplanten Übergabetermin beginnen. Dirk G. Müller, Berlin
Seit einigen Jahren ist das Thema Unternehmensnachfolge das Sorgenthema im deutschen Mittelstand. In Umfragen unter Handwerkern wird immer wieder der Wunsch geäußert, auf die folgenden Fragen eine Antwort zu bekommen: Wann soll ich mit dem Projekt der Regelung der Nachfolge starten? Wie lange dauert der Prozess? Wer kann mich beraten? Wie finde ich einen Nachfolger? Was ist mein Unternehmen wert? In dieser KK-Ausgabe beginnt eine zwölfteilige Artikelreihe zum Thema Unternehmensnachfolge; jeden Monat erscheint in der KK ein Beitrag zu einem Einzelthema des sehr komplexen Gebiets. Autor ist der Berliner Unternehmensberater Dirk G. Müller.