Seit dem 20. Oktober 2020 werden Maßnahmen an bestehenden stationären zentralen und dezentralen RLT-Anlagen finanziell unterstützt, welche zur Eindämmung des Corona-Virus beitragen sollen. Damit die geförderten Maßnahmen in vollem Umfang wirksam werden und ein optimierter Betrieb von RLT-Anlagen möglich wird, stellen dichte Luftleitungssysteme mit mindestens der Luftdichtheitsklasse C eine wesentliche Grundlage dar und sind Bestandteil des geförderten Maßnahmenkatalogs.
RLT-Anlagen und Corona – wie hängt das zusammen?
Seit jeher haben RLT-Anlagen die Aufgabe, Innenräume mechanisch zu lüften und durch einen an die Erfordernisse angepassten Luftwechsel das Innenraumklima sowie die hygienischen Bedingungen in Innenräumen zu verbessern. Spätestens seit März 2020 stehen RLT-Anlagen jedoch vermehrt in der Diskussion: Sie könnten zu einer Verbreitung des Corona-Virus beitragen, haben aber zugleich das Potenzial, das Infektionsrisiko durch virusbeladene Aerosole in unzureichend gelüfteten geschlossenen Räumen zu senken.
Damit raumlufttechnische Anlagen möglichst nicht zur Verbreitung, sondern zur Vermeidung und Eindämmung des Corona-Virus beitragen, hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eine Bundesförderung für RLT-Anlagen verabschiedet, die seit dem 20. Oktober letzten Jahres in Kraft ist und zum 2.04., 6.06. und 11.09.2021 nochmals novelliert wurde.
Die Antragstellung ist vorerst bis zum 31.12.2021 möglich. Die Förderung dient der finanziellen Unterstützung von Maßnahmen zur Corona-gerechten Um- und Aufrüstung von stationären zentralen und dezentralen RLT-Anlagen in öffentlichen Gebäuden, Versammlungsstätten sowie ausgewählten privaten Einrichtungen, wie beispielsweise privaten Kitas und Schulen, medizinischen Einrichtungen sowie privaten Alten- und Pflegeeinrichtungen. Ziel ist es, das Corona-Infektionsrisiko über Aerosole in Räumen, die von einer größeren Anzahl von Personen genutzt werden, wirksam zu senken.
Förderung für Filter, Regelungstechnik und Zu- statt Umluft
Vorausgesetzt, die RLT-Anlage versorgt einen Raum, der für größere Personenansammlungen bestimmt ist und einen Regelluftvolumenstrom von mindestens 400 m³/h aufweist, werden eigens für die Corona-Maßnahmen neu erworbene Komponenten sowie die Ausgaben für Planung und Montage in Höhe von bis zu 80 Prozent bezuschusst. Die maximale Förderung pro RLT-Anlage ist auf 200 000 Euro begrenzt. Konkret eingesetzt werden dürfen diese beispielsweise für
Undichtes Luftleitungssystem – Maßnahmen wirkungslos
Die geförderten Begleitmaßnahmen sind mannigfaltig und reichen vom Erwerb und Einbau von Lüftungskanalstücken, die mindestens der Dichtheitsklasse B entsprechen (gemäß DIN EN 1507:2006-07, DIN EN 15727 :2010-10, DIN EN 12237 : 2003-07), über Anpassungen der vorhandenen Steuer- und Regelungstechnik bis hin zu Abdichtungsmaßnahmen der Luftleitungssysteme, die mindestens zum Erreichen der Dichtheitsklasse C führen.
Insbesondere letztere Maßnahme ist von grundlegender Bedeutung. Denn weder zusätzliche Filter(stufen) und eine optimierte Regelung, noch Konzepte für einen maximalen Infektionsschutz sind in vollem Umfang wirksam, wenn das Luftleitungssystem der RLT-Anlage Undichtigkeiten aufweist. Mit durchschnittlichen Leckageraten von 15 Prozent (dies entspricht 2,5-mal der schlechtesten Dichtheitsklasse A bzw. ATC 6 gemäß DIN EN 16798-3) und mehr, ist dies europaweit aber bei fast allen Lüftungs- und RLT-Anlagen der Fall.
Die Folgen sind erhöhte Kosten und hygienische Probleme. So müssen die Ventilatoren den real benötigten Volumenstrom plus den Leckagevolumenstrom fördern. Zudem kann Luft unkontrolliert in oftmals mit Staub und Schmutz verunreinigte Zwischendecken entweichen, dort zu ungünstigen Druckverhältnissen und dadurch wiederum zum Einbringen von Aerosolen in die Räume selbst sowie in angrenzende Räume führen. Indirekt kann dadurch die Verbreitung von Aerosolen und Viren, wie dem Corona-Virus, begünstigt werden.
Dichte Luftleitung = gesundes RLT-System
Um dies zuverlässig zu vermeiden und ein optimales Retrofit zu realisieren, ist daher die nachträgliche Abdichtung von Luftleitungssystemen bis zum Erreichen von mindestens der Dichtheitsklasse C (dies entspricht einer maximalen Leckagemenge von 0,67 Prozent) die wesentliche Grundlage. Denn ein definierter Strömungsweg der Zu- und Abluft sowie eine garantiere Lieferung der erforderlichen Luftmengen trägt zu einem Infektionsschutz bei und erhöht die Wirksamkeit weiterer BAFA-geförderter Maßnahmen.
Eine geeignete Lösung zur Abdichtung kompletter Luftleitungssysteme stellt das in den USA entwickelte Aeroseal-Verfahren dar, das 2015 von der Mez-Technik GmbH nach Deutschland eingeführt und europaweit verbreitet wurde, sodass es mittlerweile in 16 Ländern von 34 Unternehmen durchgeführt wird.
Anwendbar bei neuen, als auch Lüftungs- und RLT-Anlagen im Bestand, lassen sich mit Aeroseal Luftleitungssysteme innerhalb kurzer Zeit zuverlässig von innen heraus und ohne vorherige Suche der Leckagen abdichten. Bis zu einem Durchmesser von 15 mm werden dabei Undichtigkeiten durch das Einbringen eines den Anforderungen der VDI 6022 entsprechenden und hygienisch unbedenklichen Dichtstoffs dauerhaft beseitigt. In der Regel ist dafür nicht einmal ein Eingriff in die Bausubstanz nötig. Die Anlage kann mit Ausnahme des Abdichtungsprozesses – der meist innerhalb weniger Stunden und von lediglich ein bis zwei Personen abgeschlossen ist – ungestört genutzt werden. Die Amortisationszeiten liegen durchschnittlich bei ein bis fünf Jahren.
Ohne vorherige Suche, ohne großen Aufwand, Schmutz und Staub kann (meist) innerhalb weniger Stunden die Leckagemenge so reduziert werden, dass unabhängig von der Leckagemenge vor der Abdichtung die Dichtheitsklasse D (ATC 2; 0,22 Prozent Leckagerate) oder besser (ATC 1) erreicht werden kann.
Eine Maßnahme mit zahlreichen Vorteilen
Eine RLT-Anlage der Dichtheitsklasse C oder D (inklusive weiterer vom BAFA geförderter Maßnahmen) ist eine gute Basis für einen wirksamen Aerosol- und Infektionsschutz. So konnte kürzlich in einer in Jacksonville, USA, durchgeführten Studie in einem 30 Jahre alten elfstöckigen Krankenhaus bewiesen werden, dass sich Keime und die Verbreitung von Krankenhausinfektionen durch eine Abdichtung mit Aeroseal bis zum Erreichen der Luftdichtheitsklasse C erfolgreich vermeiden lassen.
Zudem bedeuten dichte Luftleitungssysteme, dass die RLT-Anlagen wirtschaftlich (gemäß VDI 2067 Blatt 1) und hygienisch (gemäß VDI 6022) betrieben werden können. Durch die deutlich verbesserte Dichtheit lassen sich geringere Betriebskosten erzielen. Denn es muss nur noch die Luftmenge aufbereitet und von den Ventilatoren transportiert werden, die in den Räumen wirklich benötigt wird.
Dies bedeutet eine klar höhere Energieeffizienz, welche insbesondere im Hinblick auf das seit November geltende Gebäudeenergiegesetz (GEG) von großer Bedeutung ist. So tragen dichte Luftleitungssysteme wesentlich zu einem geringeren Energieverbrauch und sinkenden CO2-Emissionen bei und leisten damit einen Beitrag zu dem von der Bundesregierung deklarierten Ziel eines (nahezu) klimaneutralen Gebäudebestands bis zum Jahr 2050 bzw. 2045.
Weiterer Vorteil: Trägt die Abdichtung mit Aeroseal zu einer GEG-relevanten energetischen Aufwertung der RLT-Anlage bei, ist eine zusätzliche KfW-Förderung, in beheizten (> 12 °C) Bestandsgebäuden zudem eine finanzielle Unterstützung durch die neue Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG), möglich.