Frage Wir haben die Wartung für einen Kaltwassersatz mit zwei Kältekreisen à 20 kg Füllmenge (Gesamtfüllmenge 40 kg) mit dem Kältemittel R 410 A übernommen und müssen nun die Häufigkeit der Dichtheitskontrolle festlegen. Zählt in diesem Fall die Gesamtfüllmenge als Grundlage für die Dichtheitsprüfung oder wird jeder Kältekreis separat betrachtet? Wir haben in der F-Gase-Verordnung keine konkrete Aussage dazu gefunden. Da der Kaltwassersatz zur Klimatisierung von Räumen dient, stellt sich außerdem die Frage, ob es sich dabei um eine Kälte- oder eine Klimaanlage im Sinne der F-Gase-Verordnung handelt.
Antwort Zu Ihrer Fragestellung hat die Bund- / Länderarbeitsgemeinschaft Chemikaliensicherheit (BLAC) schon vor Jahren einen Beschluss gefasst [1]. Dieser lautet sinngemäß, dass die beiden Kältemittelkreisläufe getrennt betrachtet werden, sofern bei einer Undichtigkeit nur das Kältemittel eines Kreislaufs entweichen kann, also wenn die Kreisläufe nicht miteinander verbunden sind. Da es sich in Ihrem Fall um zwei in sich geschlossene Kreisläufe handelt, dürfen Sie die Kreisläufe einzeln betrachten. Damit werden zwei Kreisläufe mit einem CO2-Äquivalent von je 42 t betrachtet, die der Pflicht zur jährlichen Dichtheitskontrolle unterliegen.
Auf Ihre zweite Frage geben die FAQ des Umweltbundesamtes [2] eine klare Antwort. Dort wird die Frage 57 „Sind Kaltwassersätze zur Komfortklimatisierung ortsfeste Kälteanlagen?“ mit einem „Ja“ beantwortet.