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Verordnungen

Dichtheitsprüfung an saisonal betriebenen Anlagen

Frage: In unserem landwirtschaftlichen Betrieb werden Kälteanlagen nur saisonal für 8Wochen im Jahr betrieben. Aufgrund des Kältemittels und der Füllmenge sind die Anlagen nach VO(EU)517 / 2014 (F-Gase-VO) prüfpflichtig. Gilt diese Prüfpflicht auch für unsere Anlagen, obwohl diese nur eine sehr kurze jährliche Laufzeit haben?

Antwort: Die Prüfpflicht gilt für alle ­Kälteanlagen, die aufgrund des CO2-Äquivalents unter die VO (EU) 517/2014 (F-Gase-VO) fallen. Das CO2-Äquivalent errechnet sich aus dem GWP-Wert des Kältemittels und der Füllmenge. Ausnahmen bezüglich der realen Laufzeit existieren nicht, da das Kältemittel auch während der Stillstandszeit austreten kann. Deshalb müssen auch diese Anlagen regelmäßig auf Dichtheit kontrolliert ­werden.

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