Frage: Ich habe im Internet einen Anbieter für Kältemittel (fluorierte Gase) gefunden. Einige Kältemittel werden dort zu einem sehr günstigen Preis angeboten. Woran kann ich erkennen, dass diese Kältemittel offiziell in die EU eingeführt worden sind?
Antwort: Hier gibt es mehrere Ansatzpunkte. Falls fluorierte Treibhausgase in Einwegflaschen angeboten werden, handelt es sich in jedem Fall um ein illegales Angebot, da Einwegflaschen schon seit Jahren verboten sind. Auch bei Angeboten, die gar nicht oder nur unscheinbar darauf hinweisen, dass fluorierte Treibhausgase nur an zertifizierte Betriebe abgegeben werden dürfen, sollte man grundsätzlich misstrauisch sein.
Um die illegalen Importe einzudämmen, gibt es in Deutschland seit 1. August 2021 das „Gesetz zur Bekämpfung des illegalen Handels mit fluorierten Treibhausgasen“.
Zentraler Punkt des Gesetzes ist die Nachvollziehbarkeit der Lieferkette:
Wer als Hersteller oder Einführer fluorierte Treibhausgase an Dritte abgibt, hat dem Käufer bei jeder Lieferung eine Erklärung mit folgenden Daten zu übermitteln:
Innerhalb der Lieferkette muss jeder, der die F-Gase weiterverkauft, die entsprechenden Angaben weitergeben. Dabei sind dem Käufer der eigene Name und die Angaben nach Punkt 2 und 3 zu übermitteln.
Wer die F-Gase aus einem anderen EU-Mitgliedsstaat bezieht, muss sich selbst um die Beschaffung dieser Informationen kümmern. Das heißt, dass gegebenenfalls die Anschrift es Importeurs bzw. Herstellers ermittelt werden muss, um sicherzustellen, dass für das Kältemittel eine Quote vorliegt.
Wenn der Lieferant die oben genannte Erklärung liefert, kann man davon ausgehen, dass es sich um Kältemittel handelt, das innerhalb der Quote in den Verkehr gebracht wurde. Andernfalls ist es nicht ratsam auf das Angebot einzugehen. Sie als Besitzer der fluorierten Gase müssen nämlich im Falle einer Kontrolle nachweisen können, dass das Kältemittel einen legalen Ursprung hat.