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F-Gase-Verordnung

Verbot für neue ­Klimaanlagen mit ­Kältemittel R 410 A?

Frage: Wir sind Betreiber von Klimaanlagen und können in unseren technischen Anlagen nicht überall R 32 verwenden, da wir das in der DINEN378-1 vorgeschriebene Verhältnis von Kältemittelmenge zur Raumgröße nicht überall einhalten können. Deswegen rüsten wir in diesen Fällen R 32-Klimaanlagen auf R 410 A um. Ist in den nächsten Jahren ein Verbot für R 410 A in Bezug auf Neuanlagen geplant?

Antwort:  Das kommt auf die Größe und Art der Anlage an. Für Mono-Split-Klimaanlagen mit einer Füllmenge unter 3 kg gilt ab 2025 gemäß F-Gase-Verordnung ein Verbot für Kältemittel mit GWP ab 750. Damit kommt für diese Anlagen nur noch R 32 oder ein Kältemittel mit kleinerem GWP-Wert in Frage.

Zurzeit liegt ein Vorschlag für die Novellierung der F-Gase-Verordnung vor, der ab 2027 weitere Verbote für größere Split-Klimaanlagen vorsieht:

„Verbot des Inverkehrbringens ab 1. Januar 2027 für ortsfeste Split-Klimaanlagen und Split-Wärmepumpen:

(b) Splitgeräte mit einer Nennleistung von bis zu 12 kW (einschließlich), die fluorierte Treibhausgase mit einem GWP von 150 oder mehr enthalten oder zu ihrem Funktionieren benötigen, außer wenn dies zur Einhaltung von Sicherheitsnormen erforderlich ist

(c) Splitgeräte mit einer Nennleistung von mehr als 12 kW, die fluorierte Treibhausgase mit einem GWP von 750 oder mehr enthalten oder zu ihrem Funktionieren benötigen, außer wenn dies zur Einhaltung von Sicherheitsnormen erforderlich ist.“

Gemäß des vorliegenden Vorschlages wäre dann für Splitklimaanlagen mit einer Nennleistung bis zu 12 kW auch der Einsatz von R32 nicht mehr möglich. In welcher Form dieser Vorschlag umgesetzt wird, können wir nicht vorhersagen. Es ist aber davon auszugehen, dass es entsprechende Verbote geben wird.

Zusätzlich muss mit einer drastischen Reduzierung der Höchstmengen an HFKW, die jährlich in Verkehr gebracht werden dürfen (Phase-Down) gerechnet werden, so dass in wenigen Jahren nur noch eine geringe Menge dieser Stoffe (dazu zählt auch R32) zur Verfügung stehen wird. Sie sollten sich daher schon heute mit alternativen Kältemitteln beschäftigen.

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