Der Infobrief der Verbände hat sich in den SM-Kanälen verbreitet wie ein Buschfeuer. Und auch, wenn es noch keine konkrete Entscheidung ist, müssen sich Fachbetriebe dringend vorbereiten. Gleich zwei europäische Verordnungen werden mit größter Wahrscheinlichkeit dafür sorgen, dass der Einsatz von fluorierten Kältemitteln in kürzester Zeit sowohl in Neuanlagen als auch im Bestand nicht mehr bzw. nur noch sehr eingeschränkt möglich sein wird.
Frage: Wir sind Betreiber von Klimaanlagen und können in unseren technischen Anlagen nicht überall R 32 verwenden, da wir das in der DIN EN 378-1 vorgeschriebene Verhältnis von Kältemittelmenge zur Raumgröße nicht überall einhalten können. Deswegen rüsten wir in diesen Fällen R 32-Klimaanlagen auf R...
Der holländische Verband der Kälte- Klimatechink NVKL hat sich vehement gegen ein mögliches Verbot der HFKWs und HFOs ausgesprochen, das die Folge einer neuen REACH Verordnung sein könnte.
Das australische Umweltministerium befragt derzeit die Industrie zu einem möglichen Verbot von Kältemitteln mit hohem GWP Wert in kleinen Klimaanlagen.
Verschiedene Chemieunternehmen haben einen eindringlichen Aufruf an die Branche zur Zusammenarbeit veröffentlicht, um ein Verbot aller F-Gase im Rahmen der REACH-Verordnung zu verhindern. Der Aufruf erfolgte im Zusammenhang mit einer neuen Initiative unter REACH, die darauf abzielt, alle sogenannten...
Frage Stimmt es, dass Verbundanlagen mit dem Kältemittel R 134 a ab 2022 verboten sind?
Antwort Es gibt tatsächlich Verbote für bestimmte Anlagen die ein Kältemitteln mit GWP ab 150 enthalten, wozu auch R 134 a gehört. Um zu verstehen welche Anlagen tatsächlich betroffen sind, sollte man sich den...
Die Umweltorganisation EIA hat die britische Regierung dazu aufgerufen, striktere Regeln als in der derzeit geltenden F-Gase-VO einzuführen und die Verwendung bestimmter HFKWs in neuen Splitklimaanlagen zu verbieten. Die EIA bezieht sich dabei in einem ersten Schritt auf Splitklimaanlagen mit einer...
Die F-Gase-Verordnung [1] und die Chemikalien-Klimaschutzverordnung regeln die Verwendung fluorierter Treibhausgase. Ziel ist es, die Erderwärmung zu minimieren, indem Emissionen dieser Stoffe verringert und Auflagen für das Inverkehrbringen und Verwenden dieser Stoffe gemacht werden. Die...
Eine Überarbeitung der Brandschutzvorschriften in öffentlichen Gebäuden in Frankreich könnte nach hinten losgehen: Bisher hatte die Industrie gehofft, dass die Überarbeitung den Einsatz schwach brennbarer Kältemittel (A2L) erleichtern würde. Die Vorschrift (Artikel CH35) im neuen Entwurf ist nun so...
Nachdem Frankreichs Umweltministerium den Verkauf neuer Mercedes mit dem Kältemittel R134a verboten hatte, hob der Conseil dEtat das Urteil auf. Das Verbot seit nicht gerechtfertigt, denn die weitere Nutzung des Kältemittels R134a in den Mercedes Klassen A, B, CLA und SL stelle keine ernsthafte Bedrohung für die Umwelt dar.
Während die EU-Kommission Daimler den Krieg erklärt hat und auf der Umsetzung der PKW-Richtlinie beharrt, nach der neue Fahrzeugtypen seit Anfang dieses Jahres kein R 134a mehr einsetzen dürfen, kämpft der Umweltausschuss im EU-Parlament (Photo: Bas Eickhout, die Grünen, Rapporteur für die F-Gase-VO) um das Verbot aller HFKWs in stationären Kälte- und Klimaanwendungen ab 2020. Zwei Themen zwei Gesetzgebungen (F-Gase-Verordnung, derzeit in Überarbeitung, und PKW-Richtlinie), beide aber eng miteinander verknüpft. Neues vom Revisionsprozess der F-Gase-Verordnung und wie sich die Weigerung Daimlers, auf HFOs umzusteigen, auf die Verfügbarkeit von HFKWs für die Branche auswirken könnte, lesen Sie in der nächsten KK.
Wieder einmal stehen die Kältemittel im Rampenlicht: Die EU-Kommission hat vor Kurzem ihren Vorschlag zur Revision der F-Gase-Verordnung vorgelegt. Danach drohen drastische Einschränkungen für alle HFKWs, ganz besonders aber für Kältemittel wie R 404 A. Auch die Anforderungen für die Ausbildung von Anlagenbauern sollen sich ändern.