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F-Gase-Verordnung

Inverkehrbringensverbote für Split-Klimaanlagen

Frage: Welche neuen Verbote kommen bezüglich Split-Klimaanlagen mit der Novellierung der F-Gase-Verordnung auf uns zu?

Antwort: In Anhang 4 des Entwurfes der neuen F-Gase-Verordnung sind für Split-Klimaanlagen und Split-Wärmepumpen Inverkehrbringensverbote (siehe Tabelle) vorgesehen. Für Monoblock-Klimaanlagen und Wärmepumpen gelten andere Verbotstermine.

Bezüglich der Auslegung des Verordnungstextes gibt es noch einige offene Fragen. Insbesondere die Formulierung „außer wenn dies zur Einhaltung von Sicherheitsanforderungen notwendig ist“, bedarf aus unserer Sicht einer Klärung. Hier muss definiert werden, wer darüber entscheidet, dass natürliche Kältemittel nicht eingesetzt werden können. Die Begriffsbestimmung in Artikel 2 (36e) kann diese Frage aus unserer Sicht auch nicht hinreichend beantworten.

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