Frage Wir haben bei einem Kunden eine Kälteanlage errichtet. Bei der Übergabe fordert er nun die Aushändigung einer Risikobeurteilung für die Anlage. Sind wir verpflichtet, die Risikobeurteilung mit der Anlagendokumentation zur Verfügung zu stellen?
Antwort Die von Ihnen gestellte Frage kann man mit NEIN beantworten. Die Risikobeurteilung Ihrer Anlage muss nicht an den Kunden ausgehändigt werden. Sie muss nur auf Verlangen einer Behörde vorgelegt werden. Eine Ausnahme gilt auch, wenn vorab im Vertrag mit dem Kunden festgelegt wurde, diese zu übergeben.
Zum Thema „Risikobeurteilung“ kann man im Internet viele Informationen erhalten, z. B. welche Werkzeuge man zum Ermitteln der Risikobeurteilung verwenden sollte (DIN EN ISO 12100) oder wie das Risiko, das Schadensmaß und die Wahrscheinlichkeit zu betrachten sind (z. B. DIN EN 13849, DIN EN 62061). In diesem Zusammenhang stellt auch die BAUA (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin) eine gute Vorlage zum Thema „Risikobeurteilung im Maschinenbau“ zur Verfügung (https://www.baua.de/DE/Angebote/Publikationen/Berichte/F2216.html).
Nachfolgend zehn Grundsätze der Risikobeurteilung von Maschinen
gehört jedoch nicht zum Lieferumfang einer Maschine, da sie unternehmensspezifisches Know-how enthalten kann.