CE-Kennzeichnung
Vorschriften
Nachfolgend noch eine Ergänzung zum Beitrag „CE-Kennzeichnung“ aus „Fragen aus der Praxis“ Ausgabe KK 8/2012:
Im Beispiel 2 wurde der Fall des Herstellers eines Verflüssigungssatzes betrachtet. Es wurde darauf hingewiesen, dass der Hersteller eine CE-Kennzeichnung an den Verflüssigungssatz anzubringen hat. Dies muss nicht zwingend sein.
Wie schon in der Ausgabe KK 8/2012 beschrieben, ist dies vom Anwendungsbereich der jeweils geltenden Richtlinien abhängig. Da ein Verflüssigungssatz eine „unvollständige Maschine“ im Sinne der Maschinenrichtlinie (MRL) darstellt, erhält dieser keine CE-Kennzeichnung nach MRL durch den Hersteller. Lediglich die Dokumentation (Montageanleitung und Einbauerklärung) müssen beiliegen. Fällt aber der Verflüssigungssatz beispielsweise in den Anwendungsbereich der DGRL, ist eine CE-Kennzeichnung erforderlich.
Beförderung von Recycling-Flaschen
Transporte
Frage Ich bin von meinem Großhändler mit der Information angeschrieben worden, dass man Recycling-Flaschen zukünftig nur mit einer Erlaubnis befördern darf. Ist das richtig?
Antwort Im Prinzip ja. Da es sich bei Kältemittel, das in Recycling-Flaschen an den Großhändler zurückgegeben wird, im Fall von HFKW um gefährliche Abfälle handelt, ist der Hintergrund für diese Aussage das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz, welches am 29. 02. 2012 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde und am 01. 06. 2012 in Kraft getreten ist.
Im neuen Gesetz wurde der Kreis der anzeige- und erlaubnispflichtigen Abfallbeförderer auch auf Handwerksbetriebe ausgeweitet, die lediglich Abfälle transportieren, die im Rahmen ihrer Tätigkeiten angefallen sind (z. B. Altöl, gebrauchtes Kältemittel). Praktisch hat das zur Folge, dass Transporte von gefährlichen Abfällen, also z. B. die Mitnahme von Recyclingflaschen, künftig erlaubnispflichtig sind und Transporte von anderen Abfällen zumindest anzeigepflichtig werden.
Allerdings gilt diese Regelung erst nach Ablauf der Übergangsfrist am 01. 06. 2014. Bis zum Ablauf der Übergangsfrist soll zudem eine neue Verordnung das Anzeige-/Erlaubnisverfahren und die Sachkunde näher konkretisieren.
Um den Aufwand für die Erlangung einer Beförderungserlaubnis abschätzen zu können, muss zunächst der Inhalt der geplanten Verordnung abgewartet werden.
Fahrtkosten im Rahmen einer Vollzeit-Bildungsmaßnahme
Einkommensteuererklärung
Frage Ich möchte eine Weiterbildung zum Techniker oder Meister in Vollzeitform absolvieren. Kann ich in diesem Fall auch die Fahrtkosten zur Schule steuerlich geltend machen?
Antwort Für Fahrten zwischen der Wohnung und einer vollzeitig besuchten Bildungseinrichtung können die Fahrten neuerdings sogar in voller Höhe (wie Dienstreisen) als Werbungskosten abgezogen werden.
Bekanntlich sind Aufwendungen für die Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte nur beschränkt als Werbungskosten abziehbar, nämlich in Höhe der Entfernungspauschale von derzeit 0,30 Euro je Entfernungskilometer. Als regelmäßige Arbeitsstätte hat der Bundesfinanzhof bislang auch Bildungseinrichtungen angesehen, wenn diese über einen längeren Zeitraum zum Zwecke eines Vollzeitunterrichts aufgesucht werden. Fahrtkosten im Rahmen einer Ausbildung waren deshalb nicht in tatsächlicher Höhe, sondern nur beschränkt abzugsfähig.
Dies hat sich nach zwei Urteilen vom 9. Februar 2012 geändert. Auch wenn die berufliche Aus- oder Fortbildung die volle Arbeitszeit des Steuerpflichtigen in Anspruch nimmt und sich über einen längeren Zeitraum erstreckt, ist eine Bildungsmaßnahme regelmäßig vorübergehend und nicht auf Dauer angelegt. Aufwendungen für Dienstreisen können allerdings (auch bei Inanspruchnahme der Kilometerpauschale) steuerlich nur berücksichtigt werden, wenn der Steuerpflichtige den Fahrtaufwand tatsächlich getragen hat.
Eigenschaften von Wärmeträgerflüssigkeiten
Fluide
Frage Welche Unterschiede gibt es eigentlich zwischen den Wärmeträgerflüssigkeiten? Kann ich den Wärmeträger für eine Solaranlage auch zur indirekten Kühlung einsetzen?
Antwort Die besten Eigenschaften für eine Wärmeträgerflüssigkeit hat reines Wasser. Dies scheidet aber wegen des eingeschränkten Temperaturbereiches und der Korrosionsneigung aus.
Die meisten gebräuchlichen Wärmeträgerflüssigkeiten basieren auf zwei verschiedenen chemischen Verbindungen.
Propylenglykol = lebensmittelecht
Ethylenglykol = nicht lebensmittelecht
Das gilt sowohl für die Kühlung wie auch für die Solartechnik.
Grundsätzlich haben die Flüssigkeiten auf Ethylenglykol-Basis Vorteile hinsichtlich Viskosität, Gefrierpunkterniedrigung und Preis. Vorteil von Propylenglykol ist die Ungiftigkeit, die im Lebensmittelsektor eine wichtige Rolle spielt.
Beide Stoffe werden mit mehr oder weniger Wasser vermischt eingesetzt. Die Verdünnung ist unter anderem abhängig vom Gefrierpunkt, der erreicht werden soll. Ein hoher Wasseranteil wirkt sich günstig auf die Viskosität aus.
Neben der Basisflüssigkeit spielen die Zusätze der Wärmeträgerflüssigkeit eine wichtige Rolle. Insbesondere Korrosionsinhibitoren sollen vermeiden, dass Pumpen, Rohrleitungen etc. durch die Flüssigkeit angegriffen werden. Dieser Punkt ist bei der Auswahl besonders wichtig und hier liegen auch die Hauptunterschiede zwischen den unterschiedlichen Produkten verschiedener Hersteller. Eine Wärmeträgerflüssigkeit für eine Solaranlage ist natürlich hinsichtlich ganz anderer Gesichtspunkte optimiert (z. B. Stabilität bei hohen Temperaturen), als dies beim Einsatz für die Kältetechnik der Fall ist. Von Versuchen, eine Wärmeträgerflüssigkeit für eine Solaranlage im Rahmen einer kältetechnischen Anlage einzusetzen, ist daher in jedem Fall abzuraten.
Weitere Informationen zu Wärmeträgerflüssigkeiten erhalten Sie bei den Herstellern und Vertreibern dieser Stoffe, von denen übrigens auch einige auf der Chillventa vertreten sind.
DIN EN 378 Kälteanlagen und Wärmepumpen
Normen
Die neue DIN EN 378 Teil 1 bis 4, Ausgabe 2012-08, ist erschienen.
Wie bereits in unserem Beitrag „Aktualisierung der DIN EN 378“ in „Fragen aus der Praxis“ (Ausgabe KK 7/2012, Seite 26) erläutert wurde, ist die DIN EN 378 Teil 1 bis 4 nun überarbeitet worden. Die neue Ausgabe ersetzt die Norm mit dem Ausgabedatum 2008-06. Die inhaltlichen Änderungen können im genannten Beitrag bzw. beim Beuth Verlag nachgelesen werden.
Die DIN EN 378 Teil 1 bis 4 kann vom Beuth Verlag in Papierform oder als Download bezogen werden. Die Kosten für die vier Teile betragen rund 400 Euro.
Online-Archiv
Im Internet sind unter https://www.diekaelte.de/
alle Themen der letzten Jahre gesammelt.
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