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Betriebspraxis

Kennzeichnung von Rohrleitungen

Frage: In der DINEN378-2 habe ich gelesen, dass Rohrleitungen mit einer Farbcodierung versehen werden sollen. Wie muss das aussehen?

Antwort: In der DINEN378-2 (2018-04) finden wir im Abschnitt6.4.2.3 Rohrleitungen und Ventile folgenden Text:

Rohrleitungen, die vor Ort zusammengesetzt und verlegt werden, müssen mit einer Farbcodierung versehen werden. Dies ist nicht erforderlich, wenn der Durchfluss durch die Rohrleitung deutlich zu erkennen ist.

Da keine Europäische Norm vorliegt, sollte die Farbcodierung nationalen Regeln entsprechen.

Es wird auf entsprechende nationale Regeln (DIN-Normen) verwiesen. Dazu sind die DIN2403 „Kennzeichnung von Rohrleitungen nach dem Durchflussstoff“ und die DIN2405 „Rohrleitungen in Kälteanlagen und Kühleinrichtungen – Kennzeichnung“ zu nennen, die sich mit der Kennzeichnung von Rohrleitungen beschäftigen.

Für Kältemittel ist nach DIN2403 nur die Gruppenfarbe Gelb (RAL1021) angegeben. Es ist deshalb notwendig, zusätzliche Kennzeichnungen für die Art des Kältemittels und für den Zustand (kalt, heiß, flüssig oder gasförmig) anzuwenden. Diese Anforderungen werden in der DIN2405 beschrieben.

Im Anwendungsbereich der DIN2405 ist geregelt, dass die Norm anzuwenden ist für Rohrleitungen für Kältemittel, Kühlmittel und Kälte- und Wärmeträger in Kälteanlagen und Kühleinrichtungen, die nicht innerhalb eines geschlossenen Bausatzes verlegt sind.

Von der Anwendung ausgenommen sind nach DIN2405 folgende kleine Anlagen in Abhängigkeit von der Sicherheitsklasse des Kältemittels:

  • A 1 bis zu einer Füllmenge von 10kg;
  • A 2, A 2 L, B 1, B 2, B 2 L bis zu einer Füllmenge von 2,5kg und
  • A 3, B 3 bis zu einer Füllmenge von 1 kg.
  • Für die Art der Kennzeichnung gibt es zwei Möglichkeiten:

  • Rohrleitungen mit neutralem Anstrich werden nach dem Durchflussstoff durch farbige Schilder mit Spitze zur Angabe der Durchflussrichtung gekennzeichnet. (…)
  • Rohrleitungen insgesamt mit der Farbe für den Durchflussstoff gestrichen. (…)
  • Folgende Informationen sind dem Kennzeichnungsschild zu entnehmen:

    Beispiel Kennzeichnungsschild (siehe oben):

  • Spitze zeigt in Durchflussrichtung
  • rote Spitze = brennbares Kältemittel
  • Stoffzustand hinter Schildspitze durch 10mm breiten Querstreifen
  • o Saugleitung – kalte Gase: blau
  • o Druckleitung – heiße Gase: rot
  • o Flüssigkeitsleitungen: grün
  • Anzahl der Querstreifen = Stufenzahl
  • Durchflussstoff hinter Querstreifen: Kältemittel-Kurzzeichen mit schwarzen Buchstaben
  • Werden für die Kälteanlage bzw. Wärmepumpe Systemfließbilder bzw. RI-Fließbilder in farbiger Ausführung vereinbart, so empfiehlt sich die Farbkennzeichnung des RI-Fließbildes in Übereinstimmung mit den in dieser Norm (DIN2405) festgelegten Farben darzustellen.

    Kältemittelleitungen müssen in Fließbildern zur Kennzeichnung des Stoffes mit einem durchgehenden gelben Strich gekennzeichnet werden. Parallel hierzu muss durch eine zweite gestrichelte Linie der Stoffzustand gekennzeichnet werden. Wenn der Stoffzustand in einer Leitung wechselt (z. B. Heißgasabtauen kalter Apparate), dann muss der Leitungsabschnitt ebenfalls parallel zur gelben Linie mit einer weiteren gestrichelten Linie gekennzeichnet werden.

    Brennbare Flüssigkeiten und nichtbrennbare Flüssigkeiten werden hinsichtlich der Farbgebung hier nicht unterschieden. Falls im Einzelfall eine Unterscheidung erforderlich ist, müssen im RI-Fließbild zusätzlich Angaben gemacht werden:

    Mögliche Angaben im RI-Fließbild.

    Bild: DIN 2405

    Mögliche Angaben im RI-Fließbild.

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