Frage: In der DIN EN 378-2 habe ich gelesen, dass Rohrleitungen mit einer Farbcodierung versehen werden sollen. Wie muss das aussehen?
Antwort: In der DIN EN 378-2 (2018-04) finden wir im Abschnitt 6.4.2.3 Rohrleitungen und Ventile folgenden Text:
Rohrleitungen, die vor Ort zusammengesetzt und verlegt werden, müssen mit einer Farbcodierung versehen werden. Dies ist nicht erforderlich, wenn der Durchfluss durch die Rohrleitung deutlich zu erkennen ist.
Da keine Europäische Norm vorliegt, sollte die Farbcodierung nationalen Regeln entsprechen.
Es wird auf entsprechende nationale Regeln (DIN-Normen) verwiesen. Dazu sind die DIN 2403 „Kennzeichnung von Rohrleitungen nach dem Durchflussstoff“ und die DIN 2405 „Rohrleitungen in Kälteanlagen und Kühleinrichtungen – Kennzeichnung“ zu nennen, die sich mit der Kennzeichnung von Rohrleitungen beschäftigen.
Für Kältemittel ist nach DIN 2403 nur die Gruppenfarbe Gelb (RAL 1021) angegeben. Es ist deshalb notwendig, zusätzliche Kennzeichnungen für die Art des Kältemittels und für den Zustand (kalt, heiß, flüssig oder gasförmig) anzuwenden. Diese Anforderungen werden in der DIN 2405 beschrieben.
Im Anwendungsbereich der DIN 2405 ist geregelt, dass die Norm anzuwenden ist für Rohrleitungen für Kältemittel, Kühlmittel und Kälte- und Wärmeträger in Kälteanlagen und Kühleinrichtungen, die nicht innerhalb eines geschlossenen Bausatzes verlegt sind.
Von der Anwendung ausgenommen sind nach DIN 2405 folgende kleine Anlagen in Abhängigkeit von der Sicherheitsklasse des Kältemittels:
Für die Art der Kennzeichnung gibt es zwei Möglichkeiten:
Folgende Informationen sind dem Kennzeichnungsschild zu entnehmen:
Beispiel Kennzeichnungsschild (siehe oben):
Werden für die Kälteanlage bzw. Wärmepumpe Systemfließbilder bzw. RI-Fließbilder in farbiger Ausführung vereinbart, so empfiehlt sich die Farbkennzeichnung des RI-Fließbildes in Übereinstimmung mit den in dieser Norm (DIN 2405) festgelegten Farben darzustellen.
Kältemittelleitungen müssen in Fließbildern zur Kennzeichnung des Stoffes mit einem durchgehenden gelben Strich gekennzeichnet werden. Parallel hierzu muss durch eine zweite gestrichelte Linie der Stoffzustand gekennzeichnet werden. Wenn der Stoffzustand in einer Leitung wechselt (z. B. Heißgasabtauen kalter Apparate), dann muss der Leitungsabschnitt ebenfalls parallel zur gelben Linie mit einer weiteren gestrichelten Linie gekennzeichnet werden.
Brennbare Flüssigkeiten und nichtbrennbare Flüssigkeiten werden hinsichtlich der Farbgebung hier nicht unterschieden. Falls im Einzelfall eine Unterscheidung erforderlich ist, müssen im RI-Fließbild zusätzlich Angaben gemacht werden: