Die EU-Kommission hat im April einen Vorschlag für die Novellierung der F-Gas-Verordnung vorgelegt. Geplant ist unter anderem ein deutlich schnellerer „Phase-Down“, sowie verbesserte Kontrollmaßnahmen gegen illegale F-Gas-Importe. Das EFCTC begrüße eine stärkere Durchsetzung der Vorschriften gegen illegale Importe, teile jedoch nachdrücklich die von der Verbraucherindustrie geäußerte Besorgnis, dass der vorgeschlagene frühere und strengere ‚Phase-Down‘ der europäischen Wirtschaft schaden und die Klima- und Energieziele untergraben könnte.
Kälteanlagen und Wärmepumpen nehmen Schlüsselrolle für Dekarbonisierung ein
Darüber hinaus nehmen F-Gase eine Schlüsselrolle in der Dekarbonisierung vieler Sektoren ein. Ein Beispiel etwa ist der Einsatz in Wärmepumpen und bei Kälteanlagen mit Wärmerückgewinnung. So setzen zum Beispiel über 90% der verfügbaren Wärmepumpenmodelle für Privathaushalte auf F-Gase. Gerade diese Anlagen sind unverzichtbar in der Wärmewende, sprich die klimaneutrale Umgestaltung des gesamten Gebäudebestandes. Und viel Arbeit ist hier noch zu leisten, denn der Gebäudesektor hinkt in der Erreichung seiner gesetzlichen Klimaziele deutlich hinterher. So hat der Gebäudesektor in Deutschland in 2020 seine Ziele verfehlt. Diese Entwicklung setzte sich auch 2021 fort: statt der angepeilten 113 Millionen Tonnen CO2 wurden etwa 115 Millionen Tonnen CO2 emittiert. Das entspricht etwa den jährlichen Emissionen von 85 Millionen Kleinwagen.
Die Bundesregierung will hier die Trendwende schaffen und hat deshalb angekündigt, bis 2030 sechs Millionen Wärmepumpen installieren zu wollen. Auch die EU selbst hat sich im Rahmen ihres REPowerEU Plans zum Ziel gesetzt, in den kommenden Jahren 10 Millionen Wärmepumpen in Europa zu installieren.
Der Vorschlag für die Überarbeitung der F-Gas-Verordnung wird nun im Rahmen des Mitentscheidungsverfahrens vom Europäischen Rat und vom Europäischen Parlament erörtert. Die finale Verordnung wird frühestens im Januar 2024 in Kraft treten. (OB)