Das Kältemittel R-32 hat ein vergleichsweise niedriges Global Warming Potential (GWP): Mit einem GWP von 675 ist der Wert zum Beispiel um etwa zwei Drittel niedriger als beim häufig eingesetzten Kältemittel R-410A, das ein GWP von 2088 hat. Somit zeichnet sich R-32 durch eine geringere Umweltbelastung aus.
Die Entscheidung von Daikin, freien Zugang zu seinen Patenten zu gewähren, erfolgt vor dem Hintergrund der weltweiten Bemühungen, die Auswirkungen von F-Gasen auf die globale Erderwärmung zu verringern, insbesondere jetzt, da die Kigali-Ergänzung zum Montrealer Protokoll1 in konkrete Ländervorschriften umgesetzt wird. Die Europäische Kommission erwägt für die Europäische Union derzeit eine Aktualisierung der bestehenden F-Gase-Verordnung, die zu strengeren Anforderungen für die Verwendung von Kältemitteln führen könnte.
Auch VRV/VRF-Systeme werden von der neuen Verordnung betroffen sein, wenn diese in Kraft treten sollte. Sie werden für das Heizen und Kühlen von großen Gebäuden wie Büros, Schulen oder Krankenhäusern eingesetzt. Zu diesem Zweck werden mehrere Innengeräte an ein Außengerät angeschlossen, wobei ein geschlossener Kältemittelkreislauf in dem System entsteht und eine individuelle Temperaturregelung in allen Räumen des Gebäudes ermöglicht. Üblicherweise wird in den VRV/VRF-Systemen das Kältemittel R-410A verwendet.
Die F-Gase-Verordnung wird Hersteller von Klimaanlagen und Heizungen dazu zwingen, ein Kältemittel mit einem niedrigeren GWP-Wert für die Geräte einzusetzen. R-32 kann eine Lösung für VRV/VRF-Systeme bieten und der freie Zugang zu den Patenten von Daikin kann die Einführung von R-32 hier zusätzlich beschleunigen.
Zu den Patenten, auf deren Geltendmachung Daikin Europe verzichtet hat, gehören solche, die sich auf die Regelung der Verdichterdrehzahl und auf Sicherheitssysteme wie Kältemittel-Leckagesensoren beziehen.
Daikin Industries, die Muttergesellschaft von Daikin Europe, hat sich verpflichtet, die Patente für Klimaanlagen mit R-32 ab 2019 nicht mehr geltend zu machen, um einen Beitrag zum Umweltschutz zu leisten. Ab dem 1. Juli 2022 werden daher zusätzlich zu den 30 Patenten für die VRV/VRF-Technologie mit dem Kältemittel R-32 weitere 90 Patente freigegeben. Somit verzichtet die Daikin Gruppe auf die Geltendmachung von insgesamt 120 Patenten. (RM)