Springe auf Hauptinhalt Springe auf Hauptmenü Springe auf SiteSearch
KONSEQUENZEN AUS DER NEUEN F-GAS-VERORDNUNG

Jetzt noch mal richtig Gas geben? (Teil 1)

Die Verordnung zu F-Gasen wurde deswegen in den letzten Jahren mehrmals geändert, um ihre Emissionen weiter zu verringern. Die wichtigsten Änderungen beinhalten eine schrittweise Reduzierung der zulässigen Mengen an F-Gasen, noch strengere Vorschriften für die Dichtheit von Klimaanlagen und Kälteanlagen sowie die Einführung von Zertifikaten für Experten, die mit F-Gasen arbeiten. Diese Änderungen sollen dazu beitragen, den Klimawandel zu bekämpfen.

Lagen in den letzten Jahren teils Forderungen des Umweltausschusses im EU-Parlament auf dem Tisch, die mit dem heutigen technischen Wissen kaum umsetzbar gewesen wären, können alle Marktbeteiligten nun verbindlich und sicher auf dem Boden der Vorschriften der neuen F-Gas-Verordnung planen. Die Änderungen in der F-Gas-Verordnung stellen die gesamte Branche vor neue Herausforderungen dies gilt nicht nur für die Hersteller sondern vor allem auch für TGA-Planer und das Kälte-Klima-Wärmepumpen Handwerk.

Nicht nur die Kälte- und Klimabranche ist betroffen

Dabei ist es interessant zu wissen, dass die F-Gas-Verordnung nicht nur Kältemittel in der Branche betrifft, sondern alle fluorierten, synthetischen Gase, die für verschiedenste Anwendungen eingesetzt werden - wie zum Beispiel pharmazeutische Treibmittel. Größtenteils eingeführt wurden die betroffenen F-Gase mit dem Phase-out der ozonschädlichen Gase in den neunziger Jahren. Diese teilfluorierten Fluorkohlenwasserstoffe (HFKW) hatten und haben den Vorteil, dass sie nicht die Ozonschicht abbauen. Neben den sehr guten thermophysikalischen Eigenschaften zeichnet die HFKWs der sichere Umgang mit den Gasen aus. Ein Großteil der HFKW Kältemittel Reinstoffe und Mischungen (Blends) fallen unter die Kategorie A 1 (nicht brennbar, nicht toxisch). Erkauft wurden diese Vorteile mit einem teils hohen Treibhausgas-Äquivalent. Bedingt durch den Klimawandel gerieten dadurch die HFKW F-Gase in den Fokus des Gesetzgebers.

Im Jahr 2015 wurde erstmals ein Quotenmechanismus auf den Weg gebracht, mit denen F-Gase in den Markt eingeführt werden durften. Die Gewichtung dieser Quoten ist das jeweilige CO2- Äquivalent des Kältemittels. Dies hatte zur Folge, dass quasi automatisch Kältemittel mit einem geringeren GWP im Vorteil waren. Diese Quoten werden in einem 3-Jahres-Rhythmus immer weiter gesenkt - bis zum Jahr 2050 in dem der Ausstieg aus den HFKW komplett abgeschlossen sein soll.

Mit der neuen Version der F-Gas-Verordnung werden die angesprochenen Quoten weiter deutlich reduziert werden - von rund 80 Mio. Tonnen aktuell bis auf 42 Mio. Tonnen in 2025. Kältemittel wie R 404A mit einem GWP von 3900 oder R 410A mit einem GWP von 2088 geraten dadurch unter Druck. Denn um dem Markt die benötigten Mengen an Kältemitteln zur Verfügung stellen können, müssen die Hersteller auf Gase mit einem geringeren GWP ausweichen.

Service, Wartung und Reparatur von Bestandsanlagen

Bild: Mitsubishi Electric

Service, Wartung und Reparatur von Bestandsanlagen

Verbote und Beschränkungen: Das muss man wissen

Zusätzlich zum Quotenmechanismus werden die Anforderungen an Dichtheitskontrollen verschärft und es werden weitere Zertifizierungen für Fachhandwerker festgeschrieben, die mit Kältemittel umgehen. Doch damit nicht genug: Für Neuanlagen werden Inverkehrbringungsverbote in die EU erlassen, die in verschiedenen Anlagenkategorien bezogen auf die Anlagenleistung eine GWP-Obergrenze beinhalten. Und auch bei Anlagen im Bestand definiert die neue F-Gas-Verordnung Verwendungsbeschränkungen bis wann Kältemittel mit einem bestimmten GWP als Frischware oder recycelt eingesetzt werden dürfen. Das Resultat daraus? Die Marktteilnehmer sind verunsichert was künftig noch möglich bzw. erlaubt ist und was nicht. Auf welche Bedingungen muss sich die Branche einstellen? Hierzu eine Übersicht nach den gängigen Produktclustern:

Inverkehrbringungsverbote Split-Wärmepumpen und Klimageräte

Bild: Mitsubishi Electric

Inverkehrbringungsverbote Split-Wärmepumpen und Klimageräte
Inverkehrbringungsverbote Chiller/Kaltwassererzeuger

Bild: Mitsubishi Electric

Inverkehrbringungsverbote Chiller/Kaltwassererzeuger
Inverkehrbringungsverbote Monoblock-Wärmepumpen und Rooftops

Bild: Mitsubishi Electric

Inverkehrbringungsverbote Monoblock-Wärmepumpen und Rooftops

Chiller bzw. Kaltwassersätze

Bei Chillern wird die Grenze bis 12 kW Leistung ab dem 1. Januar 2027 GWP 150 betragen. Das bedeutet faktisch den Einsatz von natürlichen Kältemitteln wie zum Beispiel R 290 oder HFKW/HFO Blends mit einem GWP unter 150 und damit einhergehend die Implementierung entsprechender Sicherheitskonzepte bei der Aufstellung. Ein Großteil der Chiller arbeitet jedoch luftgekühlt in Außenaufstellung mit einem geschlossenen Kältekreislauf womit schärfere Sicherheitsauflagen zum Beispiel die Aufstellung in der Nähe von Lichtschächten etc. betreffen, in denen sich zum Beispiel das A 3 Kältemittel R 290 bei einer eventuellen Leckage konzentrieren könnte. Ab 12 kW Leistung gilt zum gleichen Zeitpunkt eine GWP-Obergrenze von 750. Der nächste Schritt erfolgt mit dem 1. Januar 2032 ab dem keine F-Gase mehr in neu im Markt platzierten Chillern bis 12 kW Leistung eingesetzt werden dürfen.

Hinsichtlich des Service und der Wartung von Chillern gilt für den Einsatz von Kältemittel-Frischware, dass ab dem 1. Januar 2025 nur noch Kältemittel mit einem GWP von maximal 2500 verwendet werden darf. Bei recyceltem Kältemittel gilt dagegen bis zum 1. Januar 2030 kein GWP-Limit und anschließend ebenfalls eine GWP Obergrenze von 2500. Wichtig zu wissen: Der Einsatz von frischem Kältemittel wird ausschließlich für stationäre Kälteanlagen aber nicht für Chiller ab dem 1. Januar 2032 auf einen GWP von maximal 750 beschränkt.

Die EU-Kommission wird dabei ständig die Verfügbarkeit der benötigten Kältemittel prüfen, Sollte die Produktion recycelter Kältemittel nicht ausreichen, können Verbote von Frischware bis zu vier Jahre ausgesetzt werden.

Monoblock-Wärmepumpen / Rooftops

Hierbei handelt es sich um werksseitig bereits geschlossene Systeme (Kältekreisläufe) und damit Anlagen, die nicht auf der Baustelle zusammengebaut werden, wie zum Beispiel Monoblock-oder Groß-Wärmepumpen und Rooftops. Bis 50 kW Leistung gilt hier ab dem 1. Januar 2027 ein GWP von maximal 150. Dies betrifft ab dem 1. Januar 2030 auch Anlagen oberhalb von 50 kW Leistung. Im nächsten Schritt gilt dann ab dem 1. Januar 2032 das keine F-Gase mehr in dieser Anlagenkategorie bis 12 kW Leistung eingesetzt werden dürfen - es sei denn, wenn bestimmte Sicherheitsanforderungen erfüllt werden müssen, die sich ansonsten nicht umsetzen lassen.

VRF-Anlagen / City Multi / Mr. Slim

Bei VRF-Anlagen größer 12 kW Leistung wird der GWP ebenfalls ab dem 1. Januar 2027 auf maximal 750 begrenzt. Hier werden sich sicherlich alle Hersteller dementsprechend auf das Kältemittel R 32 ausrichten. Ab dem 1. Januar 2033 sinkt die GWP-Grenze dann auf 150. Diesen Zeitraum von fast zehn Jahren will Mitsubishi Electric nutzen, um zuverlässige und sichere Anlagentechnik zu entwickeln, die über einen längeren Zeitraum parallel zu R 32-Systemen angeboten werden soll.

Als Alternative kann in diesem Anlagenbereich zudem auf ein Hybrid VRF-System gesetzt werden. Das City Multi Hybrid VRF-System bietet eine Möglichkeit, die Stärken eines direktverdampfenden mit denen eines wassergeführten Systems zu kombinieren. So können mit dem Hybrid VRF-System der R 2-Serie beispielsweise alle angeschlossenen Innengeräte unabhängig voneinander im Heiz- oder Kühlmodus betrieben werden. Hier könnte R 290 in vergleichsweise geringer Menge nur zwischen Außengerät und dem Hybrid BC-Controller zirkulieren.

Split-Wärmepumpen und Klimageräte

Auch bei Single-Split-Systemen unter 3 kg Füllmenge findet zum 1. Januar 2025 der klassische Wechsel von R 410A zu R 32 mit einer GWP Obergrenze von 750 statt. Bei den Split-Wärmepumpen wird nach Luft/Wasser- und Luft/Luft-Anlagen unterschieden. Luft/Wasser-Wärmepumpen bis 12 kW Leistung müssen ab dem 1. Januar 2027 und Luft/Luft-Wärmepumpen bis 12 kW Leistung ab dem 1. Januar 2029 die GWP Obergrenze von 150 einhalten. Zum gleichen Zeitpunkt dürfen Luft/Luft-Wärmepumpen über 12 kW Leistung noch maximal einen GWP von 750 aufweisen. Mit dem 1. Januar 2033 wird diese GWP Grenze ebenfalls auf 150 gesenkt. Alle Split (DX) Wärmepumpen und Klimageräte dürfen ab dem 1. Januar 2035 nicht mehr mit F-Gasen in den EU Markt in Verkehr gebracht werden.

Hinsichtlich Service und Wartung gilt bis zum 1. Januar 2026 kein GWP-Limit. Ab dann greift für den Einsatz von frischem Kältemittel ein GWP Limit von 2.500. Dies gilt für die Verwendung von recyceltem Kältemittel ab dem 1. Januar 2032. Im nächsten Teil unserer Serie zur Novelle der F-Gas-Verordnung und PFAS stehen praktische Fragen und Antworten zu den Themen im Mittelpunkt.

Das City Multi Hybrid VRF- System verdampft bis zum HBC-Controller direkt. Danach geht es mit Wasser weiter.

Bild: Mitsubishi Electric

Das City Multi Hybrid VRF- System verdampft bis zum HBC-Controller direkt. Danach geht es mit Wasser weiter.

FAZIT:

Bei genauerem Hinsehen löst sich der Dschungel an Vorschriften der Novelle der neuen F-Gas-Verordnung recht schnell auf. In erster Linie werden bislang verwendete Kältemittel wie R 410A nach und nach durch beispielsweise R 32 oder R 290 und HFKW/HFO Blends ersetzt. Die großen Hersteller der Branche wollen dafür sorgen, dass zu jedem Zeitpunkt Produkte gemäß der EU-Verordnung zur Verfügung stehen. Parallel sind umfassende Trainings- und Schulungsaktivitäten bereits gestartet, um das Know-how zum Umgang mit den neuen Kältemitteln an Fachhandwerk und Fachplaner zu vermitteln.

Martin Schellhorn
Schellhorn Public Relations GmbH

Martin Schellhorn

Jetzt weiterlesen und profitieren.

+ KK E-Paper-Ausgabe – jeden Monat neu
+ Kostenfreien Zugang zu unserem Online-Archiv
+ Fokus KK: Sonderhefte (PDF)
+ Webinare und Veranstaltungen mit Rabatten
uvm.

Premium Mitgliedschaft

2 Monate kostenlos testen