Das erklärte Ziel der Bundesregierung ist es, die CO2-Emissionen und den Primärenergiebedarf zu senken. Dies sollte laut ZVKKW demnach auch die Bewertungsgrundlage aller Programme sein. Wenn man betrachtet, dass die Nutzung erneuerbarer Energiequellen 2014 auf 10 Prozent stagnierte, ist die Novelle des MAP grundsätzlich begrüßenswert, denn gerade im Gebäudebereich kann man bei der Wärmebereitung aus erneuerbaren Quellen viel erreichen. Die Technik sollte jedoch bei der ökologischen Bewertung bzw. beim Vergleich mit anderen Lösungen im Hinblick auf CO2-Emissionen/Primärenergiebedarf im Betrieb betrachtet werden. So ist eine Wärmepumpe selbst mit einer Jahresarbeitszahl (JAZ) von 2,0 (CO2-mäßig gesehen) immer noch umweltfreundlicher als Gas – und mit dem höheren Anteil erneuerbarer Energien im Strommix ist der Primärenergiebedarf von Wärmepumpen noch geringer.
Positiv hervorzuheben sind folgende Verbesserungen, so der ZVKKW:
Wärmepumpen unzureichend berücksichtigt
Kritisch sieht der ZVKKW jedoch, dass Luft/Luft-Wärmepumpen (unter 100 kW) nicht als „Raumheizung“ für den Wohnbereich oder kleinere kommerzielle Anwendungen in Betracht gezogen werden. Bei Niedrigenergie- bzw. Passivhäusern stellt sich jedoch die Frage, ob bei den geringen Leistungen wasserführende Systeme für die Beheizung noch eingesetzt werden oder ob Split-Anlagen (Luft/Luft) auch eingesetzt werden können. Ferner ermöglichen solche Systeme eine „nachträgliche“ energieeffiziente Sanierung im Bestand.
Das MAP bezieht sich auch auf das KfW-Programm „Eneuerbare Premium“ über 100 kW. Viele Unternehmen nehmen jedoch keinen Kredit auf, um in ihre Heizung bzw. ihr Klimasystem zu investieren. Luft/Luft-Wärmepumpen sind zwar in den KfW-Förderprogrammen, aber die Evaluierung 2013 zeigte, dass nur sehr wenige Förderanträge gestellt wurden. Das liegt unserer Ansicht nach vor allem daran, dass sich die Effizienzmessung am Output Wasser orientiert. Bei Luft/Luft-Wärmepumpen ist die Messung jedoch schwierig und es gibt keine standardisierte Berechnungsmethode. Bei größeren Luft/Luft-Wärmepumpen wurden jedoch bisher keine „Zertifizierungen“ verlangt wie bei kleineren Wärmepumpen.
Vorschläge für zukünftige MAP-Revisionen
Der ZVKKW schlägt daher folgende Anpassungen für zukünftige Überarbeitungen des MAP vor:
Positiv hervorzuheben sind folgende Verbesserungen, so der ZVKKW:
- Höheres Fördervolumen von EUR 300 Mio im Jahr.
- Verstetigung und Sicherheit der Fördermittel.
- Höhere Fördermittel für Wärmepumpen.
- Inverteranlagen bei Luft/Wasser werden etwas besser gestellt.
- Solar hat eine deutliche Aufwertung erfahren. (Solarkollektoranlagen zur reinen Warmwasserbereitung sind jetzt auch Gegenstand der Basisförderung. Zudem wird eine ertragsabhängige Förderung im Rahmen der solaren Innovationsförderung zum ersten Mal eingeführt.)
- Mit der Innovationsförderung ist eine Förderung im Neubau wieder möglich.
- Die Antragsberechtigung wird auf alle Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe, ausgeweitet.
- Die Optimierung von Anlagen wird gefördert. Eine Zusatzförderung wird gewährt, sofern mit der Errichtung der förderfähigen Anlage, eine Optimierungsmaßnahme durchgeführt wird. Ferner ist die Durchführung nachträglicher Optimierungsmaßnahmen bereits geförderter Anlagen auch förderfähig.
Wärmepumpen unzureichend berücksichtigt
Kritisch sieht der ZVKKW jedoch, dass Luft/Luft-Wärmepumpen (unter 100 kW) nicht als „Raumheizung“ für den Wohnbereich oder kleinere kommerzielle Anwendungen in Betracht gezogen werden. Bei Niedrigenergie- bzw. Passivhäusern stellt sich jedoch die Frage, ob bei den geringen Leistungen wasserführende Systeme für die Beheizung noch eingesetzt werden oder ob Split-Anlagen (Luft/Luft) auch eingesetzt werden können. Ferner ermöglichen solche Systeme eine „nachträgliche“ energieeffiziente Sanierung im Bestand.
Das MAP bezieht sich auch auf das KfW-Programm „Eneuerbare Premium“ über 100 kW. Viele Unternehmen nehmen jedoch keinen Kredit auf, um in ihre Heizung bzw. ihr Klimasystem zu investieren. Luft/Luft-Wärmepumpen sind zwar in den KfW-Förderprogrammen, aber die Evaluierung 2013 zeigte, dass nur sehr wenige Förderanträge gestellt wurden. Das liegt unserer Ansicht nach vor allem daran, dass sich die Effizienzmessung am Output Wasser orientiert. Bei Luft/Luft-Wärmepumpen ist die Messung jedoch schwierig und es gibt keine standardisierte Berechnungsmethode. Bei größeren Luft/Luft-Wärmepumpen wurden jedoch bisher keine „Zertifizierungen“ verlangt wie bei kleineren Wärmepumpen.
Vorschläge für zukünftige MAP-Revisionen
Der ZVKKW schlägt daher folgende Anpassungen für zukünftige Überarbeitungen des MAP vor:
- Unter 100 kW sollten Luft/Luft-Wärmepumpen für kleinere kommerzielle Anwendungen als effiziente Alternative für Raumwärme in Betracht gezogen werden.
- Analog zu EHPA-Siegel bei der BAFA für kleine Wärmepumpen sollten z.B. Eurovent-Werte zum Effizienznachweis für Luft/Luft-Wärmepumpen (z.B. VRF) benutzt werden.
- Ausweitung des MAP (= einmal Zuschusszahlung) auch für größere Wärmepumpen-Anlagen, um energieeffiziente Wärmepumpen (Luft, Wasser, Geothermie) sowohl im Neubau als auch in der Sanierung zu fördern (großes Potenzial zur CO2-Senkung!).
- Gleichstellung von Luft/Luft-Wärmepumpen mit anderen Wärmepumpen-Systemen. So ist die Forderung nach einem Wärmemengenzähler mit Wasser zwar einfach und wirtschaftlich umzusetzen, bei Luft aber schwierig und nicht wirtschaftlich darstellbar, da es im Allgemeinen kein standardisiertes Verfahren gibt. (RM)