Ökonomie und Ökologie stellen keinen Widerspruch dar, sie ergänzen sich und sind Verpflichtung für verantwortliches Handeln. Der ressourcenschonende Umgang mit den natürlichen Werten unserer Umwelt zeichnet so handelnde Industrieunternehmen insbesondere aus. Vor dem Hintergrund, daß Umweltschutz neben modernen Technologien auch ein effektives Management- System benötigt, hat die Europäische Union eine EG-Öko- Audit-Verordnung erlassen. Sie regelt die Verfahrenskriterien, nach denen seit 1995 Wirtschafts- und Industrieunternehmen freiwillig am Öko-Audit teilnehmen können. Kein Zwang also, sondern freiwillige Verpflichtung. Ziel der Öko- Audit-Verordnung ist es, den Umweltschutz im Betrieb kontinuierlich zu verbessern. Dazu sollen die Unternehmen für jeden Standort die Umweltpolitik festlegen.
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