Betreiber von genehmigungsbedürftigen Ammoniak-Kälteanlagen, deren Füllgewicht die Grenzmengen nach Bundes-Immissionsschutzgesetz überschreiten, sind verpflichtet, regelmäßige Einweisungen sowohl nach Störfall-Verordnung als auch nach den Grundpflichten des § 5 BImSchG durchzuführen. Neben Unterweisungen in die Anlagentechnik und die primäre Sicherheitsausrüstung sollen auch mögliche Betriebsstörungen in die Betrachtung mit einbezogen werden. Dies die Ausgangslage, woher aber kommt das Unterweisungs- Know-how? Eine gesetzliche Anforderung, die von der im Umgang mit Ammoniak erfahrenen Großchemie möglicherweise sogar umfassend zu erfüllen ist, welche theoretischen und praktischen Trainingsschwerpunkte vermögen aber sonst Anlagenbauer und Betreiber von Ammoniak- Kälteanlagen zu setzen?
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