Der Anlaß: Ab dem 1. Januar 2000 greifen die Bestimmungen der europäischen Verordnung (EG) Nr. 3093/94 vom 15. Dezember 1994 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen, auch im Bereich der kältetechnischen Nutzung von H-FCKWs. In Artikel 5 ist u. a. geregelt, die Nutzung von H-FCKW als Kältemittel in Geräten mit einer Eingangsleistung von 150 kW oder mehr zu verbieten. Als alleinige Ausnahme darf gelten, wenn nationale Vorschriften oder Sicherheitsbestimmungen den Einsatz von Ammoniak als Kältemittel nicht zulassen. In den Skandinavischen Ländern tritt ein H-FCKW-Verbot schon 1998 in Kraft, in Deutschland ist explizit die Verwendung von R 22 in Neuanlagen ab dem 1. Januar 2000 nicht mehr gestattet. Carrier, nach eigenem Verständnis weltweit die Nr. 1 in der Klimatechnik, mußte sich diesen ökologischen Anforderungen frühzeitig stellen.
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