Die Pflicht zur Durchführung und Dokumentation von Gefährdungsbeurteilungen durch den Unternehmer ergibt sich aus dem Arbeitsschutzgesetz (§5 und 6) und wird in zahlreichen Verordnungen konkretisiert.
Ammoniak als Arbeitsstoff in Kälteanlagen nimmt aufgrund seiner Eigenschaften im Vergleich mit den heute noch überwiegend eingesetzten fluorierten Gasen eine Sonderstellung ein, die eine gezielte sicherheitstechnische Beurteilung erforderlich macht.
Es werden die sieben Schritte einer Gefährdungsbeurteilung unter praktischen Gesichtspunkten erläutert und die möglichen Gefährdungen bei der Freisetzung von flüssigem oder dampfförmigem Ammoniak, erforderliche Schutzmaßnahmen und Erste Hilfe-Regeln betrachtet. Im Vortrag wird gezeigt, dass mit dem heutigen Stand der Sicherheitstechnik und einer konsequenten Anwendung der gesetzlichen Vorschriften Ammoniakanlagen sicherheitstechnisch ebenso risikoarm zu betreiben sind wie Anlagen mit den sogenannten Sicherheitskältemitteln.