Damit wird der Kauf einer Wärmepumpe bis 10 kW Leistung mit 2.800 Euro gefördert, für eine 10-kW-Luftwärmepume spendiert der Staat 1.300 Euro. Der Einbau eines Pufferspeichers von mindestens 30 Litern pro Kilowatt Wärmeleistung wird mit zusätzlich 500 Euro bedacht. Gerade im Altbau erhöht der Pufferspeicher die Wirtschaftlichkeit der Wärmepumpenanlage, begrüßt BWP-Geschäftsführer Karl-Heinz Stawiarski den neu eingeführten Bonus. Zudem sollen Wärmepumpen zukünftig im Rahmen eines Smart Grid erneuerbaren Überschussstrom, zum Beispiel aus PV- und Windkraftanlagen, aufnehmen und so zur Entlastung der Netze beitragen. Nach einer Studie des Bundeswirtschaftsministeriums könnten Wärmepumpenanlagen 2030 in der Größenordnung eines Pumpspeicherkraftwerkes zum Lastmanagement beitragen.
Die technischen Fördervoraussetzungen bleiben gegenüber der letzten Novelle im vergangenen Jahr unverändert: Luft/Wasser-Wärmepumpen müssen mindestens eine JAZ von 3,5 nachweisen, für erdgekoppelte Systeme gilt eine Mindest-JAZ von 3,8 in Wohngebäuden bzw. eine JAZ von 4,0 in Nichtwohngebäuden. Der hydraulische Abgleich der Heizungsanlage ist in jedem Fall Pflicht. In Neubauten ist eine Förderung weiterhin grundsätzlich nicht möglich.
Auch beim gewerblichen Teil des Marktanreizprogrammes, dem sogenannten KfW-Teil, gibt es Verbesserungen: Zukünftig erhält ein zinsgünstiges Darlehen mit Tilgungszuschuss auch, wer eine effiziente Großwärmepumpe über 100 Kilowatt im Neubau installiert. (RM)