Ausweitung der Förderung
Antragsberechtigt sind ab sofort nahezu alle Wirtschaftssubjekte außer Privatpersonen und Freiberufler. Indem noch mehr Antragsteller in den Genuss einer Förderung kommen, sollen zusätzliche Investitionen in klimafreundliche Kältetechnik angestoßen werden. Neu ist auch die Förderung von Anlagen, die Heizen und Kühlen in einem Gerät oder System ermöglichen.
Verfahrenserleichterungen
Weiterhin wird das Antragsverfahren vereinfacht. Die Klima-Kälte-Anlage kann künftig innerhalb von zwölf Monaten nach der Antragstellung abgenommen werden. Damit wurde die ursprüngliche Frist um drei Monate verlängert.
Der Verwendungsnachweis ist spätestens innerhalb von drei Monaten nach Abnahme der Anlage beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einzureichen. Die neuen Förderkonditionen gelten für alle Anträge, die ab dem 1. Oktober 2015 beim BAFA eingehen. Die vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) herausgegebene Förderrichtlinie, die den Klimaschutz als eine von vielen Maßnahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative voranbringen soll, regelt die Förderung von Kälte- und Klimaanlagen, die mit umweltfreundlichen Kältemitteln betrieben werden und besonders energieeffizient sind. Das Programm, das beachtliche Klimaeffekte nachweisen kann, wird vom BAFA umgesetzt.
Die neue Richtlinie wird in Kürze im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist bis zum 31. Dezember 2016 befristet.
Die Richtlinie sowie viele nützliche Informationen zur Förderung, zum Antragsverfahren sowie zur Höhe des Zuschusses sind auf der Website des BAFA unter www.bafa.de in der Rubrik Energie > Klima-Kälteanlagen nachzulesen.
(DR)