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Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Kälte- und Klimaanlagen: Anleitung zur Antragstellung

Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind nach Ziffer 2.1 der Förderrichtlinie alle gewerblichen Unternehmen. Dabei kommt es auf die Größe des Unternehmens nicht an.

Förderung von Sorptionskälteanlagen

Bitte beachten Sie, dass nunmehr auch Sorptionskälteanlagen gefördert werden.

Alt-Neu-Einstufung

Ob es sich bei der geplanten Maßnahme um die Sanierung einer bestehenden Klima- bzw. Kälteanlage oder um den Bau einer Neuanlage handelt, entscheidet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle nach der festgelegten Verwaltungspraxis. Um eine Einstufung Ihrer Maßnahme als Sanierung bzw. Neubau vornehmen zu können, benötigt das BAFA die Angaben der Kälteleistung (Q0) der bestehenden und der geplanten Klima- bzw. Kälteanlage. Sofern am Standort der geplanten Maßnahme keine Klima- bzw. Kälteanlage vorhanden war/ist, teilen Sie dies ebenfalls mit.

Bitte beachten Sie, dass ohne diese Angaben keine verbindliche Aussage möglich ist.

Hinweise zu Voranfragen

Bitte geben Sie bei Anfragen das betreffende Unternehmen an, damit die Auskunft des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle später dem entsprechenden Antrag zugeordnet werden kann. Ohne Angabe des Unternehmens ist eine Auskunft leider nicht möglich. Voranfragen können in der Regel nicht rechtlich verbindlich beantwortet werden, da eine abschließende Prüfung nur im Rahmen eines vollständigen Antragsverfahrens stattfinden kann.

Hinweise zur Antragsbearbeitung

Es werden alle Anträge erst nach vollständigem Eingang aller für die entsprechende Förderung erforderlichen Unterlagen verwaltungsrechtlich und technisch geprüft.

Förderungen

Folgende Förderungen können im Rahmen der Förderichtlinie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle beantragt werden:

  •     StatusCheck-Förderung
  •     Basisförderung von Altanlagen
  •     Basisförderung von Neuanlagen
  •     Förderung von Sorptionskälteanlagen
  •     Bonusförderung

Hinweise zur „De-minimis“-Höchstgrenze

Die „De-minimis“-Höchstgrenze richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des antragstellenden Unternehmens (vergleich. EG-Verordnung Nummer.: 1998/2006 vom 15.12.2006, EG-Verordnung Nummer: 875/2007 vom 24.07.2007 und EG-Verordnung Nummer: 1535/2007). Die „De-minimis“-Höchstgrenze beträgt grundsätzlich 200.000,00 Euro. Bei Unternehmen des Straßentransportsektors beträgt die Höchstgrenze 100.000,00 Euro, bei Unternehmen des Fischereisektors 30.000,00 Euro und bei Unternehmen des Agrarsektors 7.500,00 Euro.

Anerkennung als Sachkundiger

Beim Sachkundigen für Klima- bzw. Kälteanlagen muss es sich um einen Meister, Techniker oder Ingenieur mit fundierten Kenntnissen des Kälteanlagenbauerhandwerks und mindestens dreijähriger einschlägiger Berufserfahrung handeln.

In Einzelfällen ist auch die Anerkennung von Kälteanlagenbauergesellen möglich, sofern eine mindestens 5-jährige Berufserfahrung im Bereich der Kältetechnik nachgewiesen wird.

Beim Sachkundigen für Sorptionskälteanlagen muss es sich um einen Ingenieur der Versorgungstechnik oder des Maschinenbaus bzw. der Verfahrenstechnik mit Erfahrung in der Kältetechnik handeln. Der Sachkundige muss eine mindestens dreijährige Berufspraxis nachweisen.

Für die Anerkennung als Sachkundiger im Rahmen dieses Förderprogramms sind folgende Unterlagen formlos einzureichen:

Lebenslauf mit kurzer Beschreibung von Referenzprojekten und dem Nachweis von mindestens 3-jähriger Berufserfahrung im Bereich der Kältetechnik sowie Diplomzeugnis und/oder Meisterbrief gegebenenfalls weitere relevante Zeugnisse.

Nach Ziffer 3.2.2 der Richtlinie (RL) zur Förderung von Maßnahmen an Kälte- und Klimaanlagen in Unternehmen vom 16.12.2013 ist für die Antragstellung das elektronische Antragsverfahren zu verwenden.

Dieses Merkblatt soll Ihnen als Hilfestellung zum elektronischen Antragsverfahren dienen. Sie können es hier downloaden.
Anleitung Antragstellung

Eine Liste der in diesem Förderprogramm anerkannten Sachkundigen finden Sie hier. (DR)

Liste anerkannter Sachkundiger

www.bafa.de

Ihr Ansprechpartner zum Thema „Klima-/ Kälteanlagen“

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Kältetechnik
Frankfurter Straße 29 – 35
65760 Eschborn

Telefon: +49 (0)6196 908-249
Telefax: +49 (0)6196 908-11249