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AUS EUROPA UND DER WELT

Frankreich zieht Verbot zurück

Das Umweltministerium hatte dies ursprünglich als Argument angeführt, denn die europäische PKW-Richtlinie verbietet den Einsatz von R134a in neuen Fahrzeugen und schreibt den Einsatz von Kältemitteln mit GWP Wert unter 150 vor. Mercedes hatte sich zur Wehr gesetzt und besteht vorläufig aus Sicherheitsgründen auf dem weiteren Einsatz von R134a. Der Conseil dEtat hatte bereits letzten September das Verbot vorläufig aufgehoben, und damit die Auslieferung von rund 5.000 Mercedes ermöglicht. In einer Stellungnahme des Conseil dEtat heißt es, man habe auf Anfrage von Mercedes Benz Frankreich die Entscheidung des Umweltministeriums für maximal sechs Monate aufgehoben.

Das Forschungszentrum der EU (Joint Research Centre) hingegen veröffentlichte vor kurzem einen Bericht, der den Einsatz des Kältemittels R1234yf unterstützt. Die EU Kommission ihrerseits leitete erste Schritte eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland ein wegen vermuteter Nichteinhaltung der PKW-Richtlinie. Hersteller Honeywell unterstreicht nach wie vor die Sicherheit des Kältemittels und ruft die EU dazu auf, für die Umsetzung der Richtlinie zu sorgen.

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