So dürfen Kohlenwasserstoffe künftig nicht mehr zur Klimatisierung von Gebäuden, in mobilen Anwendungen und in der Gewerbekälte (inklusive Kühlzellen in Supermärkten und Lebensmittellagerung in Fabriken) eingesetzt werden. Weiterhin möglich ist ihre Verwendung in Haushaltskühlschränken und Wohnraumklimageräten sowie in der Industriekälte (jedoch nur dann, wenn sie nicht durch eine Alternative ersetzt werden können.)
Hintergrund für die Entscheidung des SCDF ist die Tatsache, dass Kohlenwasserstoffe als Kältemittel extrem brennbar sind und ein potenzielles Sicherheitsrisiko für Gebäudenutzer darstellen. Daher sollten sicherere Alternativen verwendet werden. Der SCDF will dazu den Markt weiter genau beobachten, um die am besten geeigneten Alternativen im Hinblick auf Sicherheit, Umwelt und Wirtschaftlichkeit zu identifizieren.
www.efctc.org
Hintergrund für die Entscheidung des SCDF ist die Tatsache, dass Kohlenwasserstoffe als Kältemittel extrem brennbar sind und ein potenzielles Sicherheitsrisiko für Gebäudenutzer darstellen. Daher sollten sicherere Alternativen verwendet werden. Der SCDF will dazu den Markt weiter genau beobachten, um die am besten geeigneten Alternativen im Hinblick auf Sicherheit, Umwelt und Wirtschaftlichkeit zu identifizieren.
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