Die Bekanntgabe der Kundendaten, ohne die ein Inkasso bzw. der Ausgleich der Forderung durch die Versicherung nicht möglich ist, ist eine Datenübermittlung nach dem Bundesdatenschutzgesetz und von der neuen Regelung betroffen. Sie darf nur nach bestimmten, weitgehend unbekannten Vorschriften erfolgen. Die Finanzexperten von Haufe-Lexware haben die neuen Regeln zusammengestellt. Interessierte finden alle Informationen kostenlos unter: http://www.haufe.de/forderungsmanagement
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Neue Datenschutzvorschriften am 1. April 2010