Eine Überarbeitung der Brandschutzvorschriften in öffentlichen Gebäuden in Frankreich könnte nach hinten losgehen: Bisher hatte die Industrie gehofft, dass die Überarbeitung den Einsatz schwach brennbarer Kältemittel (A2L) erleichtern würde. Die Vorschrift (Artikel CH35) im neuen Entwurf ist nun so streng formuliert, dass es in der Praxis fast unmöglich sei, diese zu nutzen, so die Hersteller von Kälte- und Klimageräten in Frankreich. Sollte es dabeibleiben, könnten zum Beispiel VRF-Direktverdampfungsgeräte mit R32 nicht eingesetzt werden.
Infolgedessen befürchtet die Branche nun, dass auch künftig Geräte mit R410A installiert werden, was entgegengesetzt des eigentlichen Ziels der F-Gase-Verordnung ist, das darin besteht, Kältemittel mit geringerem GWP-Wert einzusetzen. Aus diesem Grund hat sich die Branche nun erneut an die Behörden gewendet, um die Vorschrift doch noch zu ändern und den Einsatz von A2L-Kältemitteln so zu erleichtern. www.larpf.fr