27.04.2015 – Seit dem 1. April 2015 werden Anträge zur Forderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Warmemarkt“, kurz Marktanreizprogramm (MAP), beim Bundesamt fur Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) nach der Novelle der Richtlinien vom 11. Marz 2015 bearbeitet. Der ZVKKW begrüßt diese Neuauflage, vor allem das insgesamt höhere Fördervolumen und die höheren Fördermittel für Wärmepumpen. Es gibt aber auch Punkte, die bei künftigen Änderungen berücksichtigt werden sollten: So werden z. B. Luft/Luft-Wärmepumpen vernachlässigt, obwohl sie bei der EU-Energieeffizienzkennzeichnung positiv bewertet werden. Der ZVKKW schlägt daher folgende Anpassungen für zukünftige Überarbeitungen des MAP vor:
Unter 100 kW sollten Luft/Luft-Wärmepumpen für kleinere kommerzielleAnwendungen als effiziente Alternative für Raumwärme in Betracht gezogen werden.
Analog zu EHPA-Siegel bei der BAFA für kleine Wärmepumpen sollten z. B. Eurovent-Werte zum Effizienznachweis für Luft/Luft-Wärmepumpen (z. B. VRF) benutzt werden.
Ausweitung des MAP (= einmal Zuschusszahlung) auch für größere Wärmepumpen-Anlagen.
Gleichstellung von Luft/Luft-Wärmepumpen mit anderen Wärmepumpen-Systemen.www.zvkkw.de